Kurzantwort
Der Endenergiekennwert zeigt in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr – kWh/(m²·a), wie hoch der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch eines Gebäudes ist; grundsätzlich gilt: Je niedriger der Wert, desto besser die energetische Einstufung. Bei Wohngebäuden bestimmt dieser Wert zugleich die Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Ein Kennwert von beispielsweise 150 kWh/(m²·a) bedeutet, dass im Energieausweis 150 Kilowattstunden Endenergie je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr ausgewiesen werden.
Ein kleinerer Wert signalisiert grundsätzlich eine höhere energetische Qualität als ein deutlich größerer Wert.
Nach § 86 GModG ergeben sich die Energieeffizienzklassen eines Wohngebäudes unmittelbar aus Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf.
Nach Anlage 10 gelten derzeit unter anderem: A+ bis 30, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250 und H über 250 kWh/(m²·a).
Ein Gebäude mit diesem Kennwert liegt nach der gesetzlichen Einteilung aktuell in der Energieeffizienzklasse E.
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf rechnerisch unter standardisierten Bedingungen ermittelt, während der Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes basiert.
Bedarfs- und Verbrauchsausweise können trotz desselben Gebäudes unterschiedliche Werte liefern und sollten deshalb nicht ohne Berücksichtigung der Ausweisart miteinander verglichen werden.
Der Kennwert bezieht sich auf die im Energieausweis ausgewiesene Gebäudenutzfläche A(N) und nicht einfach auf die Wohnfläche der gekauften Eigentumswohnung.
Aus beispielsweise 150 kWh/(m²·a) lassen sich die zukünftigen Heizkosten einer einzelnen Wohnung nicht unmittelbar ableiten, weil unter anderem Energieträger, Energiepreis, Wetter und individuelles Heizverhalten eine Rolle spielen.
Ein hoher Endenergiekennwert kann ein Hinweis darauf sein, dass energetischer Zustand, Heiztechnik und zukünftiger Sanierungsbedarf vor dem Kauf genauer untersucht werden sollten; allein aufgrund dieser einen Zahl sollte eine Immobilie jedoch nicht gekauft oder abgelehnt werden.
Bei einer Kapitalanlageimmobilie möchten wir neben Kaufpreis, Miete, Hausgeld, Rücklage und Finanzierung inzwischen unbedingt auch wissen, welcher Endenergiekennwert im Energieausweis steht.
Ein Gebäude mit 80 kWh/(m²·a) liegt nach der heutigen Einteilung in Klasse C, ein Gebäude mit 180 kWh/(m²·a) dagegen in Klasse F.
Wir möchten anschließend wissen: Welche Heizung ist eingebaut? Wie alt sind Dach, Fassade und Fenster? Wurde gedämmt? Welche Maßnahmen wurden bereits beschlossen oder in der WEG diskutiert?
Sie kaufen zwar nur eine einzelne Wohnung, energetische Maßnahmen an Dach, Fassade oder zentraler Heizungsanlage betreffen aber regelmäßig das Gemeinschaftseigentum und können deshalb erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Eigentümergemeinschaft haben.
Eine Energieklasse F, G oder H wäre für uns nicht automatisch ein Ausschlusskriterium. Sie wäre aber ein klarer Anlass, genauer zu prüfen, warum der Wert so hoch ist und welche Investitionen möglicherweise in den kommenden Jahren notwendig werden könnten.
Zwei Wohnungen mit ähnlicher Nettokaltmiete können für einen Mieter wirtschaftlich unterschiedlich attraktiv sein, wenn die zu erwartenden Heiz- und Energiekosten erheblich voneinander abweichen.
Ein niedriger Verbrauch kann teilweise auch aus sparsamen Bewohnern oder geringer Nutzung entstehen. Beim Bedarfsausweis wird dagegen stärker die technische Beschaffenheit des Gebäudes unter standardisierten Bedingungen abgebildet.
Eine Wohnung in Klasse B kann trotzdem überteuert, schlecht geschnitten oder schwach vermietbar sein. Umgekehrt kann eine energetisch schwächere Immobilie wirtschaftlich interessant sein, wenn Preis, Lage und ein beherrschbarer Sanierungsplan zusammenpassen.
Der Endenergiekennwert gehört für uns zu den wirklich relevanten Immobilienkennzahlen, weil er technische Qualität, zukünftige Kostenrisiken und die langfristige Attraktivität eines Gebäudes zumindest teilweise sichtbar macht. Wir würden ihn deshalb bei einer Bestandsimmobilie niemals einfach überlesen.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
Bundesrecht – § 86 GModG und Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
Verbraucherzentrale NRW – Energieausweis, Endenergiekennwert und Effizienzklassen
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
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