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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was sagt der Endenergiekennwert im Energieausweis einer Kapitalanlageimmobilie aus?

Kurzantwort

Der Endenergiekennwert zeigt in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr – kWh/(m²·a), wie hoch der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch eines Gebäudes ist; grundsätzlich gilt: Je niedriger der Wert, desto besser die energetische Einstufung. Bei Wohngebäuden bestimmt dieser Wert zugleich die Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Eine leicht vergleichbare Zahl

Ein Kennwert von beispielsweise 150 kWh/(m²·a) bedeutet, dass im Energieausweis 150 Kilowattstunden Endenergie je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr ausgewiesen werden.

Niedriger ist energetisch besser

Ein kleinerer Wert signalisiert grundsätzlich eine höhere energetische Qualität als ein deutlich größerer Wert.

Der Wert bestimmt die Effizienzklasse

Nach § 86 GModG ergeben sich die Energieeffizienzklassen eines Wohngebäudes unmittelbar aus Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf.

Die aktuellen Klassen reichen von A+ bis H

Nach Anlage 10 gelten derzeit unter anderem: A+ bis 30, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250 und H über 250 kWh/(m²·a).

150 kWh/(m²·a) entsprechen damit Klasse E

Ein Gebäude mit diesem Kennwert liegt nach der gesetzlichen Einteilung aktuell in der Energieeffizienzklasse E.

Bedarf und Verbrauch unterscheiden

Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf rechnerisch unter standardisierten Bedingungen ermittelt, während der Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Verbrauchsdaten des Gebäudes basiert.

Deshalb Werte nicht blind vergleichen

Bedarfs- und Verbrauchsausweise können trotz desselben Gebäudes unterschiedliche Werte liefern und sollten deshalb nicht ohne Berücksichtigung der Ausweisart miteinander verglichen werden.

Nicht mit der Wohnfläche verwechseln

Der Kennwert bezieht sich auf die im Energieausweis ausgewiesene Gebäudenutzfläche A(N) und nicht einfach auf die Wohnfläche der gekauften Eigentumswohnung.

Keine direkte Heizkostenrechnung

Aus beispielsweise 150 kWh/(m²·a) lassen sich die zukünftigen Heizkosten einer einzelnen Wohnung nicht unmittelbar ableiten, weil unter anderem Energieträger, Energiepreis, Wetter und individuelles Heizverhalten eine Rolle spielen.

Für Anleger trotzdem sehr relevant

Ein hoher Endenergiekennwert kann ein Hinweis darauf sein, dass energetischer Zustand, Heiztechnik und zukünftiger Sanierungsbedarf vor dem Kauf genauer untersucht werden sollten; allein aufgrund dieser einen Zahl sollte eine Immobilie jedoch nicht gekauft oder abgelehnt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Diese Kennzahl würden wir immer ansehen

Bei einer Kapitalanlageimmobilie möchten wir neben Kaufpreis, Miete, Hausgeld, Rücklage und Finanzierung inzwischen unbedingt auch wissen, welcher Endenergiekennwert im Energieausweis steht.

80 und 180 sind ein erheblicher Unterschied

Ein Gebäude mit 80 kWh/(m²·a) liegt nach der heutigen Einteilung in Klasse C, ein Gebäude mit 180 kWh/(m²·a) dagegen in Klasse F.

Die Zahl allein erzählt aber noch nicht die ganze Geschichte

Wir möchten anschließend wissen: Welche Heizung ist eingebaut? Wie alt sind Dach, Fassade und Fenster? Wurde gedämmt? Welche Maßnahmen wurden bereits beschlossen oder in der WEG diskutiert?

Gerade bei Eigentumswohnungen wichtig

Sie kaufen zwar nur eine einzelne Wohnung, energetische Maßnahmen an Dach, Fassade oder zentraler Heizungsanlage betreffen aber regelmäßig das Gemeinschaftseigentum und können deshalb erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Eigentümergemeinschaft haben.

Hohe Werte würden uns neugierig machen

Eine Energieklasse F, G oder H wäre für uns nicht automatisch ein Ausschlusskriterium. Sie wäre aber ein klarer Anlass, genauer zu prüfen, warum der Wert so hoch ist und welche Investitionen möglicherweise in den kommenden Jahren notwendig werden könnten.

Auch für Mieter spielt das Thema eine Rolle

Zwei Wohnungen mit ähnlicher Nettokaltmiete können für einen Mieter wirtschaftlich unterschiedlich attraktiv sein, wenn die zu erwartenden Heiz- und Energiekosten erheblich voneinander abweichen.

Den Verbrauchsausweis würden wir vorsichtiger interpretieren

Ein niedriger Verbrauch kann teilweise auch aus sparsamen Bewohnern oder geringer Nutzung entstehen. Beim Bedarfsausweis wird dagegen stärker die technische Beschaffenheit des Gebäudes unter standardisierten Bedingungen abgebildet.

Nicht aus einem guten Buchstaben auf ein gutes Investment schließen

Eine Wohnung in Klasse B kann trotzdem überteuert, schlecht geschnitten oder schwach vermietbar sein. Umgekehrt kann eine energetisch schwächere Immobilie wirtschaftlich interessant sein, wenn Preis, Lage und ein beherrschbarer Sanierungsplan zusammenpassen.

Der Endenergiekennwert gehört für uns zu den wirklich relevanten Immobilienkennzahlen, weil er technische Qualität, zukünftige Kostenrisiken und die langfristige Attraktivität eines Gebäudes zumindest teilweise sichtbar macht. Wir würden ihn deshalb bei einer Bestandsimmobilie niemals einfach überlesen.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

Weiterführende Quellen

Bundesrecht – § 86 GModG und Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Verbraucherzentrale NRW – Energieausweis, Endenergiekennwert und Effizienzklassen

Gebäudeforum der dena – Energieausweis für Wohngebäude

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