Kurzantwort
Absehbarer Sanierungsbedarf sollte in die Kaufpreisverhandlung einfließen, lässt sich aber nicht automatisch Euro für Euro vom Angebotspreis abziehen. Entscheidend sind tatsächliche Kosten, Kostenanteil des Käufers, Dringlichkeit der Maßnahmen, vorhandene WEG-Rücklagen und die Frage, ob der Sanierungsbedarf im bisherigen Preis bereits berücksichtigt wurde. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Vor einer Preisforderung sollte möglichst konkret geklärt werden, welche Arbeiten erforderlich sind und mit welchen realistischen Kosten zu rechnen ist.
Eine Renovierung innerhalb der Wohnung betrifft den Käufer wirtschaftlich anders als beispielsweise eine Fassaden- oder Dachsanierung, bei der grundsätzlich nur der auf die Wohnung entfallende Kostenanteil relevant ist.
Hat die WEG bereits ausreichende Mittel für eine geplante Maßnahme angespart, entsteht für den Käufer möglicherweise eine deutlich geringere zusätzliche Belastung als bei einer notwendigen Sonderumlage.
Ein funktionierendes, aber optisch älteres Bad rechtfertigt nicht automatisch einen Preisabschlag in Höhe einer vollständigen Luxusmodernisierung.
Liegt der Angebotspreis schon deutlich unter vergleichbaren modernisierten Wohnungen, kann ein Teil des Sanierungsbedarfs bereits im Preis enthalten sein.
Kostenschätzungen, Handwerkerangebote oder bereits beschlossene WEG-Maßnahmen schaffen wesentlich stärkere Argumente als die pauschale Aussage, dass „noch einiges gemacht werden muss“.
Weiterführende seriöse Quellen:Verbraucherzentrale – Kosten bei Bestandsimmobilien realistisch einplanenBauherren-Schutzbund – Kauf-Check vor dem Gebrauchtimmobilienkauf
Wenn eine Wohnung für 20.000 Euro modernisiert werden muss, bedeutet das nicht automatisch, dass der Verkäufer exakt 20.000 Euro nachlassen wird oder muss.
Ist die Wohnung bereits 25.000 Euro günstiger als vergleichbare modernisierte Objekte, kann der Renovierungsbedarf wirtschaftlich schon weitgehend berücksichtigt sein.
Ist beispielsweise eine Sonderumlage von 12.000 Euro für die Wohnung bereits absehbar, würden wir diesen Betrag sehr deutlich in unsere Kaufpreisvorstellung einbeziehen.
Sind Umfang und Kosten eines Schadens noch ungeklärt, kalkulieren wir lieber mit einem Sicherheitsabstand, statt ausschließlich von der günstigsten denkbaren Variante auszugehen.
Ein Angebot mit konkreter Kostenaufstellung wirkt aus unserer Sicht wesentlich überzeugender als ein willkürlich niedriger Gegenpreis.
Wir fragen deshalb am Ende: Was kostet uns die Immobilie inklusive Kauf, Renovierung und absehbarer Sanierungen – und ist sie zu diesem Gesamtaufwand noch eine gute Kapitalanlage?
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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