Kurzantwort
Eine bereits beschlossene Sonderumlage sollte vor dem Kauf vollständig aufgeklärt und wirtschaftlich in die Kaufpreisverhandlung einbezogen werden. Entscheidend sind Höhe, Fälligkeit, zugrunde liegende Maßnahme und die Frage, wer die Belastung nach dem Kaufvertrag wirtschaftlich tragen soll. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Zunächst sollte geklärt werden, welcher Betrag auf die konkrete Wohnung entfällt und welche Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahme damit finanziert wird.
Gerade zwischen Beschluss, Zahlungsaufforderung und tatsächlicher Fälligkeit können unterschiedliche Zeitpunkte liegen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Erwerber gegenüber der WEG für eine Sonderumlage haften, die erst nach seinem Eigentumserwerb fällig wird, obwohl sie bereits vorher beschlossen wurde.
Notar.de weist ausdrücklich darauf hin, dass Käufer bereits beschlossene, aber noch nicht eingeforderte Sonderumlagen vor dem Erwerb ermitteln sollten.
Soll der Käufer eine bereits bekannte Sonderumlage wirtschaftlich übernehmen, kann dies beispielsweise durch einen entsprechend niedrigeren Kaufpreis berücksichtigt werden.
Wer Verkäufer und Käufer im Innenverhältnis mit der Sonderumlage belasten soll, sollte im notariellen Kaufvertrag eindeutig geregelt werden; eine solche Vereinbarung ändert nicht automatisch die Zahlungsansprüche der WEG gegenüber dem jeweils verpflichteten Eigentümer.
Wenn auf die Wohnung beispielsweise 15.000 Euro entfallen, behandeln wir diesen Betrag nicht wie einen unbestimmten zukünftigen Sanierungsverdacht.
Wurde die Umlage bereits vom Verkäufer bezahlt, ist die Situation eine andere, als wenn sie wenige Wochen nach dem Eigentumsübergang fällig wird.
Eine Wohnung für 250.000 Euro mit zusätzlich 15.000 Euro unmittelbar anstehender Sonderumlage kostet wirtschaftlich eben nicht nur 250.000 Euro.
Wird mit der Sonderumlage beispielsweise das Dach vollständig erneuert, erhält der Käufer dafür auch ein künftig saniertes Bauteil.
Wir bewerten, wie hoch die Belastung tatsächlich ist, ob die Maßnahme bereits im Angebotspreis berücksichtigt wurde und welchen Nutzen die Sanierung für die Immobilie bringt.
Nach dem Kauf darüber zu diskutieren, wer eine bereits bekannte fünfstellige Sonderumlage eigentlich tragen sollte, möchten wir unbedingt vermeiden.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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