Kurzantwort
Nachweise sind besonders bei größeren und wertrelevanten Modernisierungen sinnvoll, etwa an Dach, Fassade, Fenstern, Heizung, Leitungen, Elektrik oder Balkonen. Je stärker Zustand oder Kaufpreis mit einer angeblich erfolgten Sanierung begründet werden, desto wichtiger ist eine nachvollziehbare Dokumentation. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Bei Dach-, Fassaden-, Heizungs-, Leitungs- oder Balkonsanierungen sollten möglichst WEG-Beschlüsse, Rechnungen oder andere Unterlagen vorhanden sein, aus denen Umfang und Zeitpunkt hervorgehen.
Wurden Fenster erneuert, sollte geklärt werden, wann dies geschah, welche Fenster betroffen waren und ob die Maßnahme gemeinschaftlich oder nur für einzelne Wohnungen durchgeführt wurde.
Gerade bei älteren Wohnungen ist die Aussage „Elektrik und Leitungen erneuert“ wesentlich aussagekräftiger, wenn dazu Handwerkerrechnungen oder andere technische Nachweise vorliegen.
Auch bei Bad, Fußböden oder sonstigen größeren Modernisierungen können Rechnungen helfen, Alter und Umfang der Arbeiten einzuschätzen.
Aus Beschlüssen und Eigentümerversammlungsprotokollen lässt sich häufig nachvollziehen, welche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum tatsächlich beschlossen und durchgeführt wurden. (gesetze-im-internet.de)
Ein beschlossener Austausch bedeutet noch nicht automatisch, dass die Arbeiten bereits vollständig ausgeführt und bezahlt wurden.
Sind für eine angeblich umfangreiche Modernisierung überhaupt keine belastbaren Unterlagen mehr vorhanden, würden wir bei der technischen Bewertung eher konservativ bleiben.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 23 WEG – Beschlussfassung der Wohnungseigentümer§ 24 WEG – Eigentümerversammlung und BeschlusssammlungNotar.de – Kauf einer Eigentumswohnung
Wenn mit einer „komplett erneuerten Heizung“ oder „vollständig sanierten Fassade“ geworben wird, sollte sich das normalerweise irgendwo dokumentieren lassen.
Sie zeigen häufig nicht nur, wann etwas gemacht wurde, sondern auch durch wen und in welchem Umfang.
Damit können wir besser unterscheiden, ob wirklich eine große Sanierung beschlossen wurde oder lediglich kleinere Reparaturen durchgeführt wurden.
Drei reparierte Dachstellen sind für uns keine „Dachsanierung“, und ein neues Badezimmer macht noch keine kernsanierte Wohnung.
Bei länger zurückliegenden Maßnahmen können Unterlagen verloren gegangen sein, wir würden dann aber entsprechend weniger Sicherheit in unsere Bewertung einbauen.
Wenn eine Immobilie gerade wegen angeblich umfangreicher Modernisierungen deutlich teurer angeboten wird, möchten wir nachvollziehen können, wofür dieser Aufpreis bezahlt werden soll.
Eine FAQ-Antwort ersetzt nicht das persönliche Gespräch – dort lassen sich Details, Prioritäten und Alternativen besser abwägen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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