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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Welche Angaben im Exposé sollte ich besonders kritisch prüfen, wenn die Wohnung vermietet verkauft wird?

Kurzantwort

Bei einer vermieteten Wohnung sollten Sie insbesondere Miethöhe, Mietbeginn, Vertragsart, Kaution, Nebenkosten, mögliche Mietrückstände und Aussagen zu zukünftigen Mieterhöhungen anhand des tatsächlichen Mietvertrags und weiterer Unterlagen überprüfen. Für Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung zählt das bestehende Mietverhältnis und nicht eine im Exposé dargestellte Wunsch- oder Zukunftssituation. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Aktuelle Kaltmiete nachweisen

Die im Exposé genannte Nettokaltmiete sollte mit Mietvertrag, späteren Mieterhöhungen und möglichst der tatsächlich gezahlten Miete übereinstimmen.

Mietbeginn und Vertragsart prüfen

Es macht einen Unterschied, ob ein unbefristeter Vertrag, eine Staffel- oder Indexmiete beziehungsweise besondere Vereinbarungen bestehen.

Nebenkosten richtig einordnen

Warmmiete oder Gesamtmiete dürfen nicht mit der für die Rendite maßgeblichen Nettokaltmiete verwechselt werden.

Kaution kontrollieren

Höhe, Anlageform und tatsächlicher Bestand der Mietkaution sollten vor dem Eigentumsübergang nachvollziehbar sein.

Zahlungsstörungen hinterfragen

Bestehende Mietrückstände, wiederkehrend verspätete Zahlungen oder laufende Auseinandersetzungen können für den Käufer wirtschaftlich relevant sein und sollten nicht hinter einer allgemeinen Aussage wie „langjährig vermietet“ verschwinden.

Mieterhöhungspotenzial nicht ungeprüft übernehmen

Aussagen wie „Miete deutlich steigerbar“ oder „unter Marktniveau“ sollten anhand des Mietvertrags und der konkret geltenden mietrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Kauf bricht nicht Miete

Beim Erwerb vermieteten Wohnraums tritt der Käufer grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein; der Eigentümerwechsel schafft deshalb nicht automatisch neue Vertragsbedingungen.

Weiterführende seriöse Quellen:§ 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete§ 551 BGB – Begrenzung und Anlage von MietsicherheitenNotar.de – Kauf einer vermieteten Immobilie

Aus unserer Beraterpraxis

„Vermietet“ ist für uns noch keine ausreichende Information

Wir möchten wissen, zu welchen Bedingungen vermietet wurde und welche Einnahmen tatsächlich nachhaltig vorhanden sind.

Besonders wichtig ist die Ist-Miete

Wenn im Exposé 1.000 Euro genannt werden, möchten wir nachvollziehen können, ob genau dieser Betrag vertraglich geschuldet und tatsächlich gezahlt wird.

Ein langjähriger Mieter kann positiv sein

Ein stabiles Mietverhältnis mit zuverlässigen Zahlungen kann für eine Kapitalanlage sehr angenehm sein.

Niedrige Miete darf aber nicht schöninterpretiert werden

Wenn die Wirtschaftlichkeit nur dadurch attraktiv wird, dass eine große zukünftige Mieterhöhung angenommen wird, rechnen wir deutlich vorsichtiger.

Auch Probleme gehören auf den Tisch

Mietrückstände, laufende Streitigkeiten oder besondere Vereinbarungen möchten wir vor dem Kauf kennen und nicht erst mit dem Eigentumsübergang entdecken.

Deshalb lesen wir den Mietvertrag selbst

Die Zusammenfassung im Exposé ist hilfreich – für unsere Kalkulation und Risikobewertung zählt aber der tatsächliche Vertragsinhalt.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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