Kurzantwort
Bei einer vermieteten Wohnung sollten Sie insbesondere Miethöhe, Mietbeginn, Vertragsart, Kaution, Nebenkosten, mögliche Mietrückstände und Aussagen zu zukünftigen Mieterhöhungen anhand des tatsächlichen Mietvertrags und weiterer Unterlagen überprüfen. Für Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung zählt das bestehende Mietverhältnis und nicht eine im Exposé dargestellte Wunsch- oder Zukunftssituation. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Die im Exposé genannte Nettokaltmiete sollte mit Mietvertrag, späteren Mieterhöhungen und möglichst der tatsächlich gezahlten Miete übereinstimmen.
Es macht einen Unterschied, ob ein unbefristeter Vertrag, eine Staffel- oder Indexmiete beziehungsweise besondere Vereinbarungen bestehen.
Warmmiete oder Gesamtmiete dürfen nicht mit der für die Rendite maßgeblichen Nettokaltmiete verwechselt werden.
Höhe, Anlageform und tatsächlicher Bestand der Mietkaution sollten vor dem Eigentumsübergang nachvollziehbar sein.
Bestehende Mietrückstände, wiederkehrend verspätete Zahlungen oder laufende Auseinandersetzungen können für den Käufer wirtschaftlich relevant sein und sollten nicht hinter einer allgemeinen Aussage wie „langjährig vermietet“ verschwinden.
Aussagen wie „Miete deutlich steigerbar“ oder „unter Marktniveau“ sollten anhand des Mietvertrags und der konkret geltenden mietrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Beim Erwerb vermieteten Wohnraums tritt der Käufer grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein; der Eigentümerwechsel schafft deshalb nicht automatisch neue Vertragsbedingungen.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete§ 551 BGB – Begrenzung und Anlage von MietsicherheitenNotar.de – Kauf einer vermieteten Immobilie
Wir möchten wissen, zu welchen Bedingungen vermietet wurde und welche Einnahmen tatsächlich nachhaltig vorhanden sind.
Wenn im Exposé 1.000 Euro genannt werden, möchten wir nachvollziehen können, ob genau dieser Betrag vertraglich geschuldet und tatsächlich gezahlt wird.
Ein stabiles Mietverhältnis mit zuverlässigen Zahlungen kann für eine Kapitalanlage sehr angenehm sein.
Wenn die Wirtschaftlichkeit nur dadurch attraktiv wird, dass eine große zukünftige Mieterhöhung angenommen wird, rechnen wir deutlich vorsichtiger.
Mietrückstände, laufende Streitigkeiten oder besondere Vereinbarungen möchten wir vor dem Kauf kennen und nicht erst mit dem Eigentumsübergang entdecken.
Die Zusammenfassung im Exposé ist hilfreich – für unsere Kalkulation und Risikobewertung zählt aber der tatsächliche Vertragsinhalt.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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