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Wie erkenne ich vor dem Kauf, ob ein Bestandsmieter regelmäßig und zuverlässig zahlt?

Kurzantwort

Am zuverlässigsten lässt sich das bisherige Zahlungsverhalten über ein nachvollziehbares Mietkonto beziehungsweise eine Übersicht der tatsächlich eingegangenen Mietzahlungen prüfen. Entscheidend ist nicht, ob eine einzelne Zahlung einmal verspätet war, sondern ob über einen längeren Zeitraum wiederholt Rückstände, Teilzahlungen oder andere Zahlungsprobleme aufgetreten sind. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Mietkonto oder Zahlungsübersicht anfordern

Eine Übersicht über Soll-Mieten und tatsächliche Zahlungseingänge kann zeigen, ob die Miete regelmäßig, verspätet oder nur teilweise gezahlt wurde.

Einen längeren Zeitraum betrachten

Mehrere Monate beziehungsweise ein längerer Zahlungsverlauf sind aussagekräftiger als die Betrachtung eines einzelnen aktuellen Zahlungseingangs.

Wiederkehrende Rückstände erkennen

Besonders relevant sind regelmäßig auflaufende Differenzen, Teilzahlungen oder Rückstände, die später wieder ausgeglichen werden.

Ursachen von Abweichungen klären

Eine geringere Zahlung kann beispielsweise auch auf einer geltend gemachten Mietminderung beruhen und ist deshalb nicht automatisch mit mangelnder Zahlungsfähigkeit gleichzusetzen.

Offene Forderungen feststellen

Vor dem Kauf sollte klar sein, ob gegenwärtig Mietrückstände bestehen und wie diese zwischen Verkäufer und Käufer behandelt werden sollen.

Aussagen des Verkäufers belegen lassen

Eine Formulierung wie „Der Mieter zahlt immer zuverlässig“ ist hilfreich, aber eine nachvollziehbare Zahlungshistorie ist für die wirtschaftliche Prüfung belastbarer.

Datenschutz auf das Erforderliche begrenzen

Für die Kaufprüfung sollten nur die tatsächlich benötigten personenbezogenen Informationen verarbeitet werden; die DSGVO verlangt unter anderem Zweckbindung und Datenminimierung.

Eigentümerwechsel ändert das Mietverhältnis nicht grundsätzlich

Beim Verkauf vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber grundsätzlich in die während seiner Eigentumszeit entstehenden Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis ein.

Weiterführende seriöse Quellen:§ 566 BGB – Kauf bricht nicht MieteEU-Kommission – Grundsätze der Datenverarbeitung nach der DSGVO

Aus unserer Beraterpraxis

„Zahlt zuverlässig“ möchten wir möglichst nachvollziehen können

Bei einer vermieteten Kapitalanlage ist der tatsächliche Zahlungseingang für uns wichtiger als eine allgemeine Einschätzung des Verkäufers.

Ein einzelner Ausrutscher würde uns nicht erschrecken

Wenn eine Miete in mehreren Jahren einmal einige Tage verspätet einging, würden wir daraus noch kein problematisches Mietverhältnis ableiten.

Wiederkehrende Unregelmäßigkeiten interessieren uns deutlich mehr

Wenn regelmäßig Rückstände entstehen, Teilbeträge fehlen oder ständig nachgemahnt werden muss, verändert das unsere Risikobewertung.

Wir möchten auch den Grund verstehen

Eine dauerhafte Mietminderung wegen eines Gebäudemangels ist wirtschaftlich relevant, hat aber eine völlig andere Ursache als wiederkehrende Zahlungsschwierigkeiten des Mieters.

Private Details benötigen wir dafür nicht

Uns interessiert das Zahlungsverhalten im bestehenden Mietverhältnis und nicht, welche persönlichen Lebensumstände der Mieter hat.

Ein stabiler Zahlungsverlauf ist ein echter Pluspunkt

Ein langjährig störungsfrei zahlender Bestandsmieter kann aus unserer Sicht einen Teil der Vermietungsunsicherheit einer Kapitalanlage deutlich reduzieren.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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