Kurzantwort
Ein laufender Rechtsstreit mit dem Bestandsmieter sollte vor dem Kauf vollständig aufgeklärt werden, weil daraus finanzielle Belastungen, Mietausfälle oder langfristige Konflikte entstehen können. Entscheidend sind Streitgegenstand, bisheriger Verfahrensstand, mögliche Kosten und die Frage, welche Rechte und Pflichten nach dem Eigentumsübergang beim Verkäufer beziehungsweise Käufer liegen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Zunächst sollte geklärt werden, ob es beispielsweise um Mietrückstände, Mietminderung, Wohnungsmängel, Betriebskosten, Kündigung oder eine Räumung geht.
Schriftverkehr, Anwaltsschreiben, Klageschrift, gerichtliche Entscheidungen und sonstige relevante Dokumente helfen dabei, Umfang und bisherigen Verlauf realistisch einzuschätzen.
Neben möglichen Anwalts- und Gerichtskosten können auch Mietausfälle, Minderungen oder notwendige Mängelbeseitigungen die Wirtschaftlichkeit beeinflussen.
Der Erwerber tritt grundsätzlich in die während seiner Eigentumszeit entstehenden Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis ein.
Eine Veräußerung führt prozessrechtlich nicht automatisch dazu, dass ein bereits laufender Prozess einfach mit dem Käufer als neuer Hauptpartei fortgeführt wird; die konkreten Folgen hängen vom Streitgegenstand und Verfahrensstand ab.
Vor der Beurkundung sollte klar geregelt werden, wie bereits entstandene Forderungen, mögliche Kosten und die weitere Abwicklung eines bekannten Konflikts zwischen Verkäufer und Käufer behandelt werden.
Bei einer laufenden Kündigungs-, Räumungs- oder umfangreichen Zahlungsklage sollte die konkrete rechtliche Situation vor dem Kauf professionell geprüft werden.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 566 BGB – Kauf bricht nicht Miete§ 265 ZPO – Veräußerung oder Abtretung der StreitsacheNotar.de – Kauf einer vermieteten Immobilie
Wenn wir eine vermietete Wohnung kaufen, möchten wir nicht gleichzeitig unbemerkt in einen jahrelangen Konflikt hineinlaufen.
Eine einzelne Betriebskostenfrage bewerten wir wesentlich entspannter als eine laufende Räumungsklage oder eine erhebliche Mietminderung wegen behaupteter Wohnungsmängel.
Uns reicht nicht die Aussage des Verkäufers, der Mieter sei „schwierig“ – wir möchten wissen, worüber konkret gestritten wird und welche Unterlagen das belegen.
Wenn während eines längeren Verfahrens beispielsweise nur eine reduzierte Miete eingeht oder zusätzliche Rechtskosten entstehen können, gehört das in unsere Kalkulation.
Ein belastetes Mietverhältnis ist wirtschaftlich nicht dasselbe wie eine identische Wohnung mit einem störungsfrei laufenden Mietvertrag.
Bevor wir ein möglicherweise langwieriges rechtliches Problem mitkaufen, möchten wir möglichst genau verstehen, welche Risiken tatsächlich auf den neuen Eigentümer zukommen können.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
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