92 Fragen in diesem Themenbereich
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht grundsätzlich, wenn die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt wurde oder werden soll und …
Antwort lesenDer Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ bedeutet, dass ein bestehender Mietvertrag durch den Verkauf der Wohnung nicht endet. Mit dem Eigentumsübergang übernimmt …
Antwort lesenGrundsätzlich muss der Mieter die Miete ab dem Eigentumsübergang an den neuen Eigentümer zahlen; bei einer Immobilie geschieht dieser regelmäßig mit der Eintragung …
Antwort lesenDie Zahlung an den bisherigen Vermieter kann weiterhin wirksam sein, wenn der Mieter beim Überweisen noch keine Kenntnis vom Eigentumswechsel hatte. Kannte er den …
Antwort lesenDokumentieren Sie den Schaden unverzüglich und verhindern Sie nach Möglichkeit weitere Beschädigungen. Für schuldhaft verursachte Schäden kann der Mieter …
Antwort lesenEin Mieter kann grundsätzlich weder einen beliebigen Umbau noch eine Modernisierung auf Kosten des Vermieters erzwingen. Bei bestimmten Maßnahmen, etwa zur …
Antwort lesenDer Vermieter sollte die Behauptung weder ungeprüft anerkennen noch pauschal zurückweisen, sondern die Schimmelursache kurzfristig fachgerecht untersuchen und …
Antwort lesenJa, als neuer Eigentümer können Sie die Miete grundsätzlich erhöhen, aber nicht allein deshalb, weil Sie die Wohnung gekauft haben. Sie übernehmen den bestehenden …
Antwort lesenEine feste Zahl von Quadratmetern gibt es nicht – entscheidend ist die prozentuale Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche. Ist die Wohnung mehr als 10 Prozent …
Antwort lesenEin professioneller Bote lohnt sich vor allem bei wichtigen Erklärungen, bei denen ein später nicht beweisbarer oder verspäteter Zugang erhebliche finanzielle oder …
Antwort lesenNicht immer: Ein Einschreiben kann die Zustellung dokumentieren, bietet aber je nach Versandart unterschiedliche Beweissicherheit. Besonders beim …
Antwort lesenJa, ein Handyvideo kann ein gutes zusätzliches Beweismittel dafür sein, dass eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Briefkasten des Mieters eingeworfen …
Antwort lesenEine Kündigung muss der Mieter nicht freiwillig entgegennehmen oder unterschreiben, damit sie wirksam werden kann. Verweigert er die Annahme grundlos oder wird das …
Antwort lesenEine Kündigung gilt grundsätzlich als zugegangen, sobald sie so in den Machtbereich des Mieters gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme …
Antwort lesenIm Vermögensverzeichnis muss der ehemalige Mieter grundsätzlich seine Vermögensgegenstände und Forderungen offenlegen, damit mögliche Ansatzpunkte für eine …
Antwort lesenJa, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gerichtsvollzieher sogenannte Drittauskünfte einholen und dabei unter anderem den aktuellen Arbeitgeber sowie …
Antwort lesenNein, als Vermieter dürfen Sie eine vermietete Wohnung nicht einfach betreten, nur weil Ihnen die Wohnung gehört. Bei einem konkreten sachlichen Grund kann der …
Antwort lesenEine gesetzlich festgelegte Ankündigungsfrist gibt es nicht; entscheidend sind Anlass, Dringlichkeit und die persönliche Situation des Mieters. Bei normalen …
Antwort lesenBesteht ein konkreter sachlicher Grund für die Besichtigung und wurde der Termin angemessen angekündigt, kann der Mieter verpflichtet sein, Ihnen den Zutritt zu …
Antwort lesenJa, bei einer konkreten und dringenden Gefahr kann ein Betreten der Wohnung auch ohne vorherige Zustimmung des Mieters gerechtfertigt sein, wenn sofortiges Handeln …
Antwort lesenJa, ein Mieter darf den Schließzylinder seiner Wohnungstür grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Vermieters austauschen, weil ihm während des Mietverhältnisses das …
Antwort lesenEine gesetzlich vorgeschriebene Einkommensquote gibt es für die normale Wohnungsvermietung nicht; als grobe Orientierung wird häufig eine Mietbelastung von etwa 30 …
Antwort lesenFür Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung gilt für Vermieter grundsätzlich eine sehr kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten ab …
Antwort lesenGrundsätzlich müssen Sie als Vermieter darlegen und beweisen, dass ein ersatzfähiger Schaden vorliegt und dieser während der Mietzeit im Verantwortungsbereich des …
Antwort lesenNormale Abnutzung entsteht durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und muss grundsätzlich vom Vermieter getragen werden. Überschreitet eine Beschädigung …
Antwort lesenBeschädigt ein Mieter einen bereits älteren Gegenstand, muss er grundsätzlich nicht automatisch die vollständigen Kosten für einen fabrikneuen Ersatz bezahlen, wenn …
Antwort lesenJa, hat der Mieter einen ersatzpflichtigen Schaden verursacht, können grundsätzlich auch die erforderlichen und angemessenen Arbeitskosten für dessen Beseitigung …
Antwort lesenJa, einen ersatzpflichtigen Mieterschaden können Sie grundsätzlich auch anhand der voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten aus einem Kostenvoranschlag …
Antwort lesenNein, bei einem ersatzpflichtigen Mieterschaden müssen Sie die beschädigte Sache grundsätzlich nicht tatsächlich reparieren lassen, um Schadensersatz auf Grundlage …
Antwort lesenEine gesetzlich vorgeschriebene Zahl von zwei oder drei Kostenvoranschlägen gibt es grundsätzlich nicht. Bei größeren Schäden können Vergleichsangebote aber …
Antwort lesenJa, der Mieter kann bestreiten, dass die in Ihrem Kostenvoranschlag angesetzten Reparaturkosten tatsächlich erforderlich und angemessen sind. Im Streitfall müssen …
Antwort lesen„Besenrein“ bedeutet grundsätzlich, dass der Mieter die Wohnung leer und von groben Verschmutzungen befreit zurückgeben muss. Eine vollständige Grundreinigung, …
Antwort lesenGrundsätzlich sollte der Mieter beim Auszug seine persönlichen Gegenstände, Möbel und sonstigen Sachen vollständig entfernen, sofern mit dem Vermieter keine …
Antwort lesenNein, zurückgelassene Gegenstände sollten Sie nicht automatisch als Müll behandeln und sofort entsorgen, solange nicht eindeutig erkennbar ist, dass der ehemalige …
Antwort lesenFür Gegenstände, die ein Mieter nach einem normalen Auszug zurücklässt, gibt es keine allgemeine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von beispielsweise 30 Tagen oder …
Antwort lesenJa, wenn Sie einen Zivilprozess gegen Ihren Mieter vollständig gewinnen, muss die unterlegene Partei grundsätzlich die notwendigen Prozesskosten einschließlich der …
Antwort lesenJa, vorgerichtliche Anwaltskosten können Sie grundsätzlich vom Mieter zurückverlangen, wenn dieser bereits eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen hat oder sich …
Antwort lesenNein, Sie dürfen grundsätzlich jederzeit einen Rechtsanwalt einschalten; entscheidend ist vielmehr, ob der Mieter dessen Kosten später erstatten muss. Soll die …
Antwort lesenBei Wohnraummiete ist die Miete grundsätzlich spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats zu entrichten; wird sie schuldhaft nicht rechtzeitig gezahlt, …
Antwort lesenEine gesetzliche Pflicht, einen Mieter vor einer Zahlungsklage zwei- oder dreimal zu mahnen, gibt es nicht. Ist die Mietforderung fällig und befindet sich der …
Antwort lesenEine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kommt insbesondere infrage, wenn der Mieter bei zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen insgesamt mit mehr als …
Antwort lesenBei Wohnraum kann eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen durch eine vollständige Schonfristzahlung nachträglich unwirksam werden, wenn die gesetzlichen …
Antwort lesenBei erheblichen Mietrückständen kann es für Vermieter sinnvoll sein, fristlos und hilfsweise ordentlich zu kündigen, sofern die Voraussetzungen für beide …
Antwort lesenFür eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückständen muss der Mieter seine vertraglichen Pflichten grundsätzlich schuldhaft und nicht unerheblich verletzt haben. …
Antwort lesenJa, auch wiederholt verspätete Mietzahlungen können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn darin insgesamt eine schuldhafte und nicht unerhebliche …
Antwort lesenDie Abmahnung sollte konkret benennen, wann und in welcher Höhe die Miete wiederholt verspätet gezahlt wurde, und den Mieter eindeutig auffordern, künftig …
Antwort lesenJa, dauerhaft und erheblich verspätete Mietzahlungen können auch dann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn der Mieter die Miete letztlich immer vollständig …
Antwort lesenNein, nach einer bereits eindeutigen Abmahnung wegen regelmäßig verspäteter Mietzahlungen müssen Sie den Mieter nicht automatisch vor jeder weiteren Verspätung …
Antwort lesenJa, grundsätzlich kann eine spätere Kündigung weiterhin möglich sein, aber eine längere widerspruchslose Duldung verspäteter Zahlungen kann die rechtliche Bewertung …
Antwort lesenAuch regelmäßige verspätete Restzahlungen können eine Verletzung der mietvertraglichen Zahlungspflicht darstellen und unter bestimmten Voraussetzungen eine …
Antwort lesenNein, bei einer Überweisung muss die Wohnraummiete grundsätzlich nicht bereits am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein. Entscheidend ist …
Antwort lesenNein, ein rechtzeitig erteilter Überweisungsauftrag reicht grundsätzlich nicht aus, wenn das Konto des Mieters nicht ausreichend gedeckt ist und die Zahlung deshalb …
Antwort lesenEntsteht Streit darüber, ob eine Miete rechtzeitig gezahlt wurde, können insbesondere Überweisungsbelege, Kontoauszüge und Bankbestätigungen entscheidend sein. Der …
Antwort lesenÜberweist der Mieter die Miete aufgrund eines eigenen Fehlers auf ein falsches Konto, ist seine Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter grundsätzlich noch nicht …
Antwort lesenBefindet sich der Mieter mit seiner Mietzahlung im Verzug, kann der Vermieter grundsätzlich Verzugszinsen und unter bestimmten Voraussetzungen auch entstandene …
Antwort lesenDie vollständige Nachzahlung der verspäteten Miete lässt bereits entstandene Verzugszinsen grundsätzlich nicht entfallen. Der Vermieter kann diese weiterhin …
Antwort lesenScheitert eine vereinbarte Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung, kann der Vermieter grundsätzlich Ersatz der dadurch tatsächlich entstandenen und erforderlichen …
Antwort lesenBei wiederholt gescheiterten Lastschriften kann es für den Vermieter berechtigte Gründe geben, das Lastschriftverfahren zu beenden und künftig eine eigenständige …
Antwort lesenIst im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass die Miete auf ein bestimmtes Konto überwiesen wird, kann sich der Vermieter grundsätzlich auf diesen vereinbarten …
Antwort lesenJa, die Miete muss grundsätzlich nicht persönlich vom Konto des Mieters überwiesen werden. Auch beispielsweise der Partner, die Eltern oder eine andere dritte …
Antwort lesenGrundsätzlich nein: Bestimmt der Mieter bei mehreren offenen gleichartigen Forderungen eindeutig, welche Schuld er mit seiner Zahlung tilgen möchte, ist diese …
Antwort lesenJa. Werden Zahlungen des Mieters falsch zugeordnet, kann dadurch ein Mietrückstand ausgewiesen werden, der rechtlich in dieser Höhe gar nicht besteht – und das kann …
Antwort lesenEine Kündigung wegen Mietrückständen sollte eindeutig erkennen lassen, welches Mietverhältnis gekündigt wird, ob fristlos und gegebenenfalls zusätzlich ordentlich …
Antwort lesenJa, eine Kündigung kann grundsätzlich möglich sein, wenn die behauptete Mietminderung tatsächlich nicht oder nicht in dieser Höhe berechtigt war und dadurch ein …
Antwort lesenEine feste gesetzliche Minderungsquote gibt es nicht; die Höhe richtet sich danach, wie stark der konkrete Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung tatsächlich …
Antwort lesenEine berechtigte Mietminderung tritt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ein, ab dem ein erheblicher Mangel die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung beeinträchtigt; eine …
Antwort lesenNein. Für die Mängelanzeige ist grundsätzlich keine Schriftform vorgeschrieben, sodass auch eine mündliche Mitteilung wirksam sein kann; der Mieter muss einen …
Antwort lesenDer Mieter muss den Mangel so konkret beschreiben, dass der Vermieter erkennen kann, welche Beeinträchtigung besteht und wo sie auftritt. Die technische Ursache des …
Antwort lesenEine allgemein geltende gesetzliche Frist von beispielsweise sieben oder vierzehn Tagen gibt es nicht. Der Vermieter muss einen erheblichen Mangel jedoch …
Antwort lesenBeseitigt der Vermieter einen erheblichen Mangel nicht, kann der Mieter insbesondere weiterhin zur Mietminderung berechtigt sein und die Beseitigung des Mangels …
Antwort lesenJa, aber nicht nach Belieben. Der Mieter kann erforderliche Reparaturkosten grundsätzlich nur verlangen, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist …
Antwort lesenEine starre gesetzliche Abrechnungsfrist von beispielsweise vier oder acht Wochen gibt es nicht. Der Mieter muss die Mängelbeseitigung jedoch innerhalb einer nach …
Antwort lesenJa. Ein Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung ist zweckgebunden und abzurechnen; benötigt der Mieter für die berechtigte Reparatur weniger Geld als vorgeschossen …
Antwort lesenDer Mieter muss die Verwendung des Kostenvorschusses nachvollziehbar abrechnen und die üblichen Belege für die tatsächlich entstandenen Kosten vorlegen. Dazu …
Antwort lesenJa. Bei einem erheblichen Wohnungsmangel kann der Mieter neben der eigentlichen Mietminderung unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Teil der noch …
Antwort lesenDafür gibt es keine feste Prozentzahl und kein verbindliches Vielfaches der Mietminderung. Das Zurückbehaltungsrecht muss nach Höhe und Dauer verhältnismäßig sein …
Antwort lesenJa. Soweit der Mieter über eine berechtigte Mietminderung hinaus zusätzlich Miete aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts einbehalten hat, muss er diesen Betrag nach …
Antwort lesenJa, wenn tatsächlich noch ein relevanter Mangel besteht, kann auch das Zurückbehaltungsrecht ganz oder teilweise fortbestehen; die bloße Behauptung des Vermieters, …
Antwort lesenBeruft sich der Mieter auf einen Wohnungsmangel und leitet daraus beispielsweise eine Mietminderung ab, muss er grundsätzlich das Vorliegen des Mangels beweisen. …
Antwort lesenDas hängt davon ab, aus wessen Verantwortungsbereich die mögliche Ursache stammt. Ist beispielsweise bei Feuchtigkeit streitig, ob ein Baumangel oder das Verhalten …
Antwort lesenJa, wenn feststeht, dass Schimmel vorhanden ist und über dessen Ursache gestritten wird, muss der Vermieter grundsätzlich zunächst mögliche Ursachen aus seinem …
Antwort lesenFeuchtigkeit, Schimmel, auffällige Risse, Schäden an wichtigen Gebäudeteilen oder Hinweise auf veraltete Haustechnik sollten bei einer Besichtigung besonders …
Antwort lesenEine im Exposé angegebene Soll-Miete sollte nicht als sicherer zukünftiger Ertrag übernommen werden, sondern anhand des bestehenden Mietvertrags, der örtlichen …
Antwort lesenAussagen wie „deutliches Mietsteigerungspotenzial“ oder „Miete problemlos erhöhbar“ sollten Sie nicht ungeprüft in Ihre Kalkulation übernehmen. Ob und wann eine …
Antwort lesenVor dem Kauf sollten Sie insbesondere Mietvertrag, aktuelle Nettokaltmiete, Mietbeginn, Kaution, Vertragsart, relevante Nebenabreden sowie bekannte Mietrückstände …
Antwort lesenVor dem Kauf sollten Sie klären, wer tatsächlich in der Wohnung lebt, welche Räume untervermietet sind und ob hierfür eine wirksame Erlaubnis des Vermieters …
Antwort lesenEin laufender Rechtsstreit mit dem Bestandsmieter sollte vor dem Kauf vollständig aufgeklärt werden, weil daraus finanzielle Belastungen, Mietausfälle oder …
Antwort lesenBesonders ernst nehmen sollten Sie wiederkehrende Beschwerden über Feuchtigkeit oder Schimmel, Heizungsausfälle, Wasserschäden, Lärm, defekte Bauteile oder andere …
Antwort lesenEine bestehende Mietminderung sollte vor dem Kauf wie ein konkretes wirtschaftliches und technisches Risiko behandelt werden. Entscheidend sind Höhe und Dauer der …
Antwort lesenEine bereits ausgesprochene Kündigung sollten Sie niemals automatisch mit einer sicher frei werdenden Wohnung gleichsetzen. Vor dem Kauf sollten Kündigungsgrund, …
Antwort lesenEin angekündigter Auszug sollte beim Immobilienkauf erst dann als wirklich belastbar eingeplant werden, wenn das Mietverhältnis wirksam beendet ist und die …
Antwort lesenDie spätere Mieterzielgruppe ist sehr wichtig, weil Lage, Wohnungsgröße, Grundriss und Ausstattung zu den Menschen passen sollten, die dort tatsächlich wohnen …
Antwort lesen
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
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