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Wer muss beweisen, dass die Miete rechtzeitig überwiesen wurde?

Kurzantwort

Entsteht Streit darüber, ob eine Miete rechtzeitig gezahlt wurde, können insbesondere Überweisungsbelege, Kontoauszüge und Bankbestätigungen entscheidend sein. Der Mieter sollte nachweisen können, wann er den Zahlungsauftrag erteilt hat und dass die Zahlung ordnungsgemäß ausgeführt werden konnte. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Rechtzeitig bedeutet nicht zwingend rechtzeitig gutgeschrieben

Nach § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts zu entrichten.

Bei einer Überweisung genügt für die Rechtzeitigkeit grundsätzlich, dass der Mieter seinem Zahlungsdienstleister spätestens bis zum dritten Werktag den Zahlungsauftrag erteilt und sein Konto ausreichend gedeckt ist.

Allein eine erst später erfolgte Gutschrift auf dem Vermieterkonto beweist deshalb noch keine verspätete Zahlung.

Im Streitfall werden Nachweise wichtig

Bestreitet der Vermieter eine rechtzeitige Zahlung, sollte der Mieter nachweisen können, wann der Überweisungsauftrag erteilt wurde und ob dieser tatsächlich ausgeführt werden konnte.

Als Nachweise kommen beispielsweise Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen oder entsprechende Unterlagen der Bank in Betracht.

Ein bloßer Überweisungsauftrag beweist allerdings noch nicht zwingend, dass der geschuldete Betrag tatsächlich beim Vermieter angekommen ist.

Die Zahlung muss letztlich auch ankommen

Eine Geldschuld erlischt grundsätzlich erst, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wurde, und das Übermittlungsrisiko liegt grundsätzlich beim Schuldner.

Wird der Mieter darauf hingewiesen, dass eine angeblich überwiesene Miete nicht angekommen ist, sollte er deshalb unverzüglich prüfen, wo die Zahlung geblieben ist und gegebenenfalls erneut zahlen.

Auch der Vermieter sollte seine Kontoauszüge und die tatsächlich fehlenden oder verspäteten Zahlungseingänge sorgfältig dokumentieren.

Kommt es später zu einer Abmahnung oder Kündigung, kann die genaue Beweislage zu den einzelnen Monatszahlungen für die rechtliche Beurteilung entscheidend sein.

Aus unserer Beraterpraxis

„Ich habe doch überwiesen“ reicht im Streitfall nicht immer

In der Praxis hört sich die Situation zunächst häufig ganz einfach an: Der Vermieter sieht keine Miete auf seinem Konto und der Mieter sagt, er habe sie längst überwiesen. Spätestens wenn sich solche Fälle wiederholen, würden wir uns nicht mehr auf telefonische Aussagen oder Erinnerungen verlassen.

Für jeden Monat muss die Zahlung nachvollziehbar sein

Wenn später über mehrere verspätete Mietzahlungen gestritten wird, sollte sich möglichst für jeden einzelnen Monat nachvollziehen lassen, welcher Betrag geschuldet war, wann er überwiesen wurde und wann er tatsächlich angekommen ist. Gerade bei einer möglichen Kündigung kann diese Chronologie sehr wichtig werden.

Auch Vermieter sollten ihre Unterlagen sauber führen

Der Vermieter sollte nicht lediglich notieren „Miete wieder zu spät“, sondern mit Kontoauszügen und einer einfachen Tabelle arbeiten. Datum, Sollmiete, tatsächlicher Zahlungseingang und eventuell offener Restbetrag reichen häufig schon aus, um Monate später noch nachvollziehen zu können, was tatsächlich passiert ist.

Bei Kündigungen wird aus einem kleinen Detail schnell eine entscheidende Frage

Solange das Mietverhältnis problemlos läuft, erscheint der Unterschied zwischen Zahlungsauftrag und Kontoeingang nebensächlich. Wenn daraus aber eine Abmahnung oder Kündigung entstehen soll, kann genau dieser Unterschied plötzlich darüber entscheiden, ob dem Mieter überhaupt eine verspätete Zahlung vorgeworfen werden kann.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.

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