Kurzantwort
Befindet sich der Mieter mit seiner Mietzahlung im Verzug, kann der Vermieter grundsätzlich Verzugszinsen und unter bestimmten Voraussetzungen auch entstandene Mahnkosten verlangen. Beliebig hohe pauschale Mahngebühren sind jedoch nicht zulässig. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Gerät der Mieter mit der fälligen Miete in Verzug, kann der Vermieter neben der offenen Miete grundsätzlich Verzugszinsen und einen nachweisbaren weiteren Verzugsschaden verlangen.
Bei einem privaten Wohnungsmieter beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Da die regelmäßige Mietzahlung kalendermäßig bestimmt ist, kann Verzug grundsätzlich auch ohne eine vorherige Mahnung eintreten, sofern der Mieter die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Tatsächlich entstandene und erforderliche Kosten einer Mahnung können grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Eine im Formularmietvertrag festgelegte Mahnkostenpauschale unterliegt jedoch den gesetzlichen Grenzen für pauschalierten Schadensersatz und muss dem Mieter insbesondere den Nachweis ermöglichen, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Bundesgerichtshof erklärte beispielsweise eine formularmäßige Pauschale von sechs Euro pro Mahnschreiben für unwirksam, weil genau diese Möglichkeit zum Gegenbeweis fehlte.
Kann der Vermieter keine tatsächlich entstandenen Mahnkosten darlegen, entsteht allein durch eine unwirksame Pauschalklausel kein entsprechender Zahlungsanspruch.
Aus unserer Sicht sind ein paar Euro Mahnkosten bei verspäteter Miete wirtschaftlich selten das Entscheidende. Viel wichtiger ist die Frage, ob es sich um einen einmaligen Ausrutscher oder den Beginn eines dauerhaft problematischen Zahlungsverhaltens handelt.
Bei einer ersten verspäteten Zahlung würden wir den Mieter zeitnah und sachlich auf den offenen Betrag hinweisen. Wiederholen sich die Verspätungen, sollte die Kommunikation zunehmend formalisiert und sauber dokumentiert werden.
Für einen Vermieter kann es langfristig wesentlich wichtiger sein, die Voraussetzungen für spätere rechtliche Schritte sauber zu dokumentieren, als möglichst hohe Mahngebühren durchsetzen zu wollen. Eine Tabelle mit Fälligkeit, Zahlungseingang, Rückstand und versandten Schreiben schafft dafür eine gute Grundlage.
Eine FAQ-Antwort ersetzt nicht das persönliche Gespräch – dort lassen sich Details, Prioritäten und Alternativen besser abwägen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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