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Was passiert, wenn der Mieter die verspätete Miete vollständig nachzahlt, sich aber weigert, Verzugszinsen zu zahlen?

Kurzantwort

Die vollständige Nachzahlung der verspäteten Miete lässt bereits entstandene Verzugszinsen grundsätzlich nicht entfallen. Der Vermieter kann diese weiterhin verlangen, wobei eine Kündigung allein wegen kleiner offener Verzugszinsbeträge regelmäßig nicht auf die besonderen Kündigungsregeln für Mietrückstände gestützt werden kann. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Die Zinsen bleiben grundsätzlich bestehen

Befand sich der Mieter mit der Mietzahlung im Verzug, ist die Geldschuld während dieses Zeitraums grundsätzlich mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Zahlt der Mieter die rückständige Miete später vollständig, endet damit zwar die weitere Verzinsung dieser Hauptforderung, die bis dahin entstandenen Verzugszinsen bleiben jedoch grundsätzlich geschuldet.

Bei der Zahlung kann die Anrechnung wichtig werden

Reicht eine Zahlung nicht für Hauptforderung, Zinsen und Kosten aus und wurde keine andere Tilgungsbestimmung getroffen, wird sie nach § 367 BGB grundsätzlich zuerst auf Kosten, anschließend auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Bestimmt der Mieter dagegen ausdrücklich, dass seine Zahlung auf die rückständige Miete angerechnet werden soll, und nimmt der Vermieter diese Zahlung entsprechend an, können die Verzugszinsen als gesonderte Forderung offen bleiben.

Offene Verzugszinsen sind nicht dasselbe wie offene Miete

Die besonderen Kündigungstatbestände wegen Zahlungsverzugs in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB knüpfen ausdrücklich an rückständige Miete beziehungsweise Teile der Miete an.

Allein die Weigerung, einen kleinen noch offenen Verzugszinsbetrag zu bezahlen, erfüllt deshalb nicht automatisch die dort vorgesehenen Mietrückstandsgrenzen.

Der Vermieter kann einen berechtigten Zinsanspruch jedoch weiterhin außergerichtlich geltend machen und erforderlichenfalls gerichtlich durchsetzen.

Auf die Verzugszinsen selbst fallen grundsätzlich keine weiteren Verzugszinsen an; ein weitergehender Verzugsschaden bleibt jedoch möglich.

Aus unserer Beraterpraxis

Wegen weniger Euro nicht das große Ganze aus den Augen verlieren

Wenn die vollständige Miete inzwischen bezahlt wurde und lediglich einige Euro Verzugszinsen offen sind, würden wir wirtschaftlich sehr genau überlegen, welchen Aufwand man für deren isolierte Durchsetzung betreibt.

Anspruch trotzdem sauber festhalten

Das bedeutet aus unserer Sicht nicht, dass der Vermieter die Verzugszinsen einfach schenken sollte. Wir würden den Betrag nachvollziehbar berechnen, schriftlich geltend machen und die offene Forderung dokumentieren.

Nicht mit Mietrückständen verwechseln

Besonders wichtig finden wir, offene Verzugszinsen nicht gedanklich einfach zur rückständigen Monatsmiete hinzuzurechnen, um daraus einen Kündigungsgrund konstruieren zu wollen. Für eine mögliche spätere rechtliche Auseinandersetzung sollten Hauptforderung, Verzugszinsen, Mahnkosten und sonstige Kosten sauber getrennt aufgeführt werden.

Wirtschaftlichkeit berücksichtigen

Bei kleinen Beträgen kann es sinnvoller sein, den Anspruch zunächst zu dokumentieren und konsequent weiterzuverfolgen, anstatt allein wegen weniger Euro sofort einen Rechtsanwalt oder ein Gericht einzuschalten.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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