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Kann ich einem Mieter kündigen, wenn ich verspätete Mietzahlungen lange geduldet habe?

Kurzantwort

Ja, grundsätzlich kann eine spätere Kündigung weiterhin möglich sein, aber eine längere widerspruchslose Duldung verspäteter Zahlungen kann die rechtliche Bewertung erschweren. In der Regel sollte der Vermieter deshalb zunächst eindeutig klarstellen, dass er künftig auf pünktlicher Zahlung besteht und weitere Verspätungen nicht akzeptiert. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Lange Duldung schließt eine Kündigung nicht automatisch aus

Dass ein Vermieter verspätete Mietzahlungen über längere Zeit widerspruchslos hinnimmt, bedeutet nicht automatisch, dass der vereinbarte Fälligkeitstermin dauerhaft entfällt. Eine solche Duldung kann aber bei der späteren Interessenabwägung erheblich ins Gewicht fallen, insbesondere wenn sie sich über viele Jahre erstreckt.

Die Abmahnung markiert einen wichtigen Wendepunkt

Wer künftig auf pünktlicher Zahlung bestehen will, sollte dem Mieter deshalb eindeutig mitteilen, dass weitere Verspätungen nicht mehr akzeptiert werden. Bei fortdauernd unpünktlichen Zahlungen hat die Abmahnung gerade die Funktion, dem Mieter vor einer möglichen Vertragsbeendigung die Chance zu geben, sein Verhalten zu ändern. Auch die bereits vor der Abmahnung liegenden Verspätungen können bei der Gesamtwürdigung berücksichtigt werden.

Nach der Abmahnung zählt das Gesamtbild

Zahlt der Mieter nach einer wirksamen Abmahnung erneut verspätet, kann dies je nach Vorgeschichte eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB rechtfertigen. Entscheidend ist jedoch immer, ob dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses noch zugemutet werden kann.

Auch eine ordentliche Kündigung kann in Betracht kommen

Für eine ordentliche Kündigung kommt es nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB darauf an, ob eine schuldhafte und nicht unerhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten vorliegt. Eine starre Zahl verspäteter Zahlungen, nach der eine Kündigung automatisch zulässig wäre, gibt es daher nicht. In der Praxis sollten Vermieter Zahlungseingänge, Abmahnungen und weitere Verspätungen sauber dokumentieren, weil gerade die zeitliche Abfolge für die rechtliche Bewertung entscheidend sein kann.

Aus unserer Beraterpraxis

Regelmäßige Verspätungen nicht einfach laufen lassen

Aus unserer Sicht ist es ungünstig, wenn ein Vermieter über Monate oder sogar Jahre regelmäßig verspätete Mietzahlungen hinnimmt und erst dann plötzlich sehr konsequent reagieren möchte. Je länger ein bestimmtes Zahlungsverhalten widerspruchslos akzeptiert wurde, desto mehr unnötige rechtliche Grauzonen können entstehen.

Frühzeitig klare Verhältnisse schaffen

Das bedeutet nicht, dass man wegen jeder um wenige Tage verspäteten Zahlung sofort mit einer Kündigung drohen sollte. Wiederholt sich das Verhalten jedoch, würden wir relativ früh schriftlich reagieren und deutlich machen, welcher Zahlungstermin einzuhalten ist. Das schafft sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter klare Verhältnisse.

Dokumentation ist wichtiger als Ärger

Entscheidend ist weniger, wie sehr sich der Vermieter über die verspäteten Zahlungen ärgert, sondern was sich später tatsächlich nachweisen lässt. Kontoauszüge, eine sauber formulierte Abmahnung und die Dokumentation weiterer verspäteter Zahlungen können deshalb wesentlich wichtiger sein als zahlreiche informelle Erinnerungen per Telefon oder Nachricht.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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