Kurzantwort
Nicht immer: Ein Einschreiben kann die Zustellung dokumentieren, bietet aber je nach Versandart unterschiedliche Beweissicherheit. Besonders beim Übergabe-Einschreiben besteht das Risiko, dass der Empfänger es nicht abholt und die Kündigung dadurch gar nicht zugeht. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Wird das Einschreiben nicht angenommen oder bei der Post nicht abgeholt, reicht die bloße Benachrichtigung grundsätzlich nicht als Zugang der Kündigung.
Beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten, wodurch der Zugang grundsätzlich besser nachweisbar ist.
Für einen späteren Streit sollte neben dem Einlieferungsnachweis insbesondere auch der Auslieferungsbeleg der Post gesichert werden.
Ein geeigneter Bote kann zusätzlich bezeugen, welches konkrete Schreiben er wann und wie zugestellt hat.
Diese Angaben dienen nur der allgemeinen Information; für eine rechtssichere Beurteilung Ihres Einzelfalls sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen.
Bei einer normalen Mitteilung reicht ein Brief oder Einschreiben häufig völlig aus, aber bei einer wirtschaftlich wichtigen Kündigung würden wir nicht wegen einiger Euro an der Beweissicherheit sparen. Je größer der mögliche Schaden durch eine verspätete oder nicht beweisbare Zustellung ist, desto eher würden wir einen professionellen Boten einsetzen.
Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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