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Reicht ein Einschreiben als Nachweis für die Zustellung einer Kündigung?

Kurzantwort

Nicht immer: Ein Einschreiben kann die Zustellung dokumentieren, bietet aber je nach Versandart unterschiedliche Beweissicherheit. Besonders beim Übergabe-Einschreiben besteht das Risiko, dass der Empfänger es nicht abholt und die Kündigung dadurch gar nicht zugeht. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Übergabe-Einschreiben kann problematisch sein

Wird das Einschreiben nicht angenommen oder bei der Post nicht abgeholt, reicht die bloße Benachrichtigung grundsätzlich nicht als Zugang der Kündigung.

Einwurf-Einschreiben ist häufig besser

Beim Einwurf-Einschreiben dokumentiert der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten, wodurch der Zugang grundsätzlich besser nachweisbar ist.

Zustellbeleg unbedingt aufbewahren

Für einen späteren Streit sollte neben dem Einlieferungsnachweis insbesondere auch der Auslieferungsbeleg der Post gesichert werden.

Ein Bote kann noch sicherer sein

Ein geeigneter Bote kann zusätzlich bezeugen, welches konkrete Schreiben er wann und wie zugestellt hat.

Diese Angaben dienen nur der allgemeinen Information; für eine rechtssichere Beurteilung Ihres Einzelfalls sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen.

Aus unserer Beraterpraxis

Bei wichtigen Kündigungen lieber auf Nummer sicher gehen

Bei einer normalen Mitteilung reicht ein Brief oder Einschreiben häufig völlig aus, aber bei einer wirtschaftlich wichtigen Kündigung würden wir nicht wegen einiger Euro an der Beweissicherheit sparen. Je größer der mögliche Schaden durch eine verspätete oder nicht beweisbare Zustellung ist, desto eher würden wir einen professionellen Boten einsetzen.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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