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Darf ich nach dem Kauf einer vermieteten Wohnung die Miete erhöhen?

Kurzantwort

Ja, als neuer Eigentümer können Sie die Miete grundsätzlich erhöhen, aber nicht allein deshalb, weil Sie die Wohnung gekauft haben. Sie übernehmen den bestehenden Mietvertrag und müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung einhalten. Ob und in welcher Höhe eine Erhöhung möglich ist, sollte bereits vor dem Kauf geprüft werden; wenn Sie eine konkrete Wohnung bewerten möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei.

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Ausführliche Antwort

Der Kauf allein rechtfertigt keine Mieterhöhung

Mit dem Eigentumsübergang treten Sie als Erwerber in die Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein.Der Kauf der Wohnung ist deshalb kein eigenständiger Grund, die Miete anzuheben.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist entscheidend

Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann grundsätzlich nach § 558 BGB verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll, seit mindestens 15 Monaten unverändert sein; das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden.Außerdem darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten und innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 20 Prozent steigen, in bestimmten Gebieten mit abgesenkter Kappungsgrenze nur um 15 Prozent.

Auch die Form muss stimmen

Das Erhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen und begründet werden, beispielsweise anhand eines Mietspiegels, einer Mietdatenbank, eines Sachverständigengutachtens oder von drei Vergleichswohnungen.Stimmt der Mieter zu, ist die erhöhte Miete grundsätzlich ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu zahlen.

Staffel- und Indexmieten funktionieren anders

Bei einer Staffelmiete sind bestimmte gesetzliche Mieterhöhungen während der vereinbarten Staffeln ausgeschlossen.Bei einer Indexmiete richtet sich die Anpassung grundsätzlich nach dem Verbraucherpreisindex; eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist dann ausgeschlossen.

Modernisierungen können zusätzliche Möglichkeiten schaffen

Unabhängig davon können nach bestimmten Modernisierungsmaßnahmen unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Mieterhöhungsmöglichkeiten bestehen.

Aus unserer Beraterpraxis

Mieterhöhungen sind oft leichter als gedacht

Mieterhöhungen sind in der Praxis häufig leichter durchzusetzen, als viele Eigentümer zunächst glauben.Viele Menschen zahlen lieber etwas mehr Miete, als den erheblichen Aufwand eines Umzuges auf sich zu nehmen.Denn bei der Entscheidung für eine Wohnung geht es eben nicht nur ums Geld: Die Wohnung gefällt, Freunde oder Familie wohnen in der Nähe, der Arbeitsweg ist kurz, die Kinder gehen dort zur Schule oder man fühlt sich im gesamten Umfeld einfach wohl.All diese Punkte führen dazu, dass viele Mieter wegen einer überschaubaren Mieterhöhung nicht gleich ihre Kisten packen.

Zukünftige Mieterhöhungen nicht großzügig einplanen

Das Thema Miete und Wohnraum ist ein politischer Dauerbrenner.Deshalb würden wir zukünftige Mieterhöhungen bei einer Kapitalanlage nicht großzügig in die Kalkulation einbauen – auch dann nicht, wenn sie aus heutiger Sicht wirtschaftlich oder aufgrund der Nachfrage durchaus möglich erscheinen.

Eine Ausnahme gibt es

Eine Ausnahme machen wir dort, wo nach den heute geltenden Regeln eine oder sogar mehrere Mieterhöhungen realistisch möglich sind.Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie eine Wohnung kaufen, deren Bestandsmiete deutlich unter dem heutigen Mietniveau liegt und bei der noch klarer Spielraum nach oben besteht.

Erfahrungen bei Neubaumieten

Bei Neubauten werden die Mieten beim Erstbezug häufig bereits so hoch angesetzt, dass es mehrere Jahre dauern kann, bis die ortsüblichen Vergleichsmieten wieder hinterhergeklettert sind.

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