Kurzantwort
Der Vermieter sollte die Behauptung weder ungeprüft anerkennen noch pauschal zurückweisen, sondern die Schimmelursache kurzfristig fachgerecht untersuchen und dokumentieren lassen. Stellt sich heraus, dass keine bauliche Feuchtigkeit vorliegt, können Heizungs-, Lüftungs- oder Nutzungsfehler geprüft und dem Mieter nachvollziehbar erläutert werden. Wenn Sie bei einem Schimmelschaden die wirtschaftlich und rechtlich richtigen Schritte einleiten möchten, sprechen Sie uns gerne an.
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Eine Schimmelmeldung sollte immer ernst genommen und kurzfristig durch den Eigentümer, die Sondereigentumsverwaltung oder einen beauftragten Fachmann vor Ort geprüft werden.
Die Sondereigentumsverwaltung sollte mit dem Mieter einen Besichtigungstermin abstimmen und sich die betroffenen Stellen sowie die behaupteten feuchten Wände konkret zeigen lassen.
Schimmelstellen, Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit, Wandoberflächen, Möbelabstände und erkennbare Feuchtigkeitsspuren sollten fotografiert und schriftlich dokumentiert werden.
Bei widersprüchlichen Angaben sollte ein unabhängiger Sachverständiger oder qualifizierter Fachbetrieb unter anderem Materialfeuchtigkeit, Wärmebrücken, mögliche Leitungs- oder Fassadenschäden und das Raumklima untersuchen.
Allein aus einer oberflächlich trocken wirkenden Wand folgt noch nicht, dass keine bauliche Ursache besteht, denn Schimmel kann beispielsweise auch durch Kondensation an besonders kalten Wandflächen entstehen.
Liegt ein baulicher Mangel vor, muss der Vermieter grundsätzlich für die Beseitigung sorgen und bei betroffenen Außenwänden, Dachflächen oder anderen Teilen des Gemeinschaftseigentums zusätzlich die WEG-Verwaltung einschalten.
Sind bauliche Ursachen fachgerecht ausgeschlossen und sprechen die Feststellungen für unzureichendes Heizen, Lüften oder problematische Möblierung, sollte der Mieter schriftlich über das erforderliche Verhalten informiert und gegebenenfalls abgemahnt werden.
Kürzt der Mieter die Miete, sollte der Vermieter die Berechtigung und Höhe prüfen lassen, weil das Minderungsrecht vom tatsächlichen Mangel abhängt und nicht allein von der Ursacheneinschätzung des Mieters.
Bei einem drohenden Rechtsstreit kann ein selbstständiges Beweisverfahren helfen, Zustand, Ursache und erforderliche Beseitigungsmaßnahmen gerichtlich durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen.
Der Schimmel sollte nicht einfach überstrichen oder entfernt werden, bevor Zustand und mögliche Ursache ausreichend dokumentiert worden sind.
Diese Angaben dienen nur der allgemeinen Information; für eine rechtssichere Beurteilung Ihres Einzelfalls sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen.
Nach unserer Erfahrung beginnen viele Schimmelfälle mit einer wenig hilfreichen gegenseitigen Schuldzuweisung.
Der Mieter spricht von nassen Wänden, während Eigentümer oder Hausverwaltung sofort behaupten, es werde lediglich falsch gelüftet.
Beides kann richtig oder falsch sein, und manchmal wirken sogar mehrere Ursachen zusammen.
Ein wertvoller Tipp: Fragen Sie die Anwohner daneben, darunter und darüber, ob Sie auch Schimmelprobleme haben. Fragen Sie die Hausverwaltung, ob es in dem Objekt Schimmelprobleme gab oder gibt. Damit kann man einen „Lüftmuffel“ schneller entlarven.
Wir empfehlen deshalb, nicht wochenlang über das richtige Lüften zu diskutieren, sondern frühzeitig belastbare Messwerte und eine fachliche Einschätzung einzuholen.
Ein kleines Hygrometer kann die weitere Beobachtung unterstützen, ersetzt aber keine Untersuchung möglicher Wärmebrücken, Leitungslecks oder Feuchtigkeit im Bauteil.
Besonders hilfreich können Datenlogger sein, die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit über einen längeren Zeitraum automatisch aufzeichnen.
Erweist sich die Behauptung nasser Wände als falsch, besitzt der Vermieter mit einer nachvollziehbaren technischen Dokumentation eine wesentlich bessere Grundlage für das weitere Gespräch und mögliche rechtliche Schritte.
Wird dagegen tatsächlich ein baulicher Mangel festgestellt, sollte dieser schnell beseitigt werden, bevor sich Schaden, Mietminderung und Gesundheitsrisiken vergrößern.
Eine sorgfältige Ursachenklärung kostet zunächst Geld, ist aber meistens erheblich günstiger als ein langwieriger Streit auf Grundlage bloßer Vermutungen.
Eine FAQ-Antwort kann das richtige Vorgehen beschreiben – wer im konkreten Fall für Schimmel und Folgeschäden verantwortlich ist, lässt sich regelmäßig erst nach einer technischen und gegebenenfalls rechtlichen Prüfung belastbar beurteilen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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