Kurzantwort
Eine feste Zahl von Quadratmetern gibt es nicht – entscheidend ist die prozentuale Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche. Ist die Wohnung mehr als 10 Prozent kleiner als im Mietvertrag vereinbart, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ein Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigen kann.
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Bei einer Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 Prozent muss der Mieter grundsätzlich nicht zusätzlich beweisen, dass die kleinere Fläche seine Nutzung der Wohnung beeinträchtigt.
Bei vereinbarten 100 m² wäre die Grenze erst bei weniger als 90 m² überschritten, während bei vereinbarten 50 m² bereits eine tatsächliche Fläche von weniger als 45 m² darüber hinausgeht.
Selbst wenn die Wohnfläche im Mietvertrag nur mit „ca.“ angegeben wurde, gilt die 10-Prozent-Grenze grundsätzlich trotzdem.
Auch bei einer Abweichung von weniger als 10 Prozent kann im besonderen Einzelfall ein Mangel vorliegen, allerdings muss der Mieter dann eine konkrete Beeinträchtigung darlegen.
Bevor über eine Mietminderung gestritten wird, sollte geklärt werden, wie die Wohnfläche vertraglich vereinbart und nach welcher Methode sie tatsächlich zu berechnen ist.
Diese Angaben dienen nur der allgemeinen Information; für eine rechtssichere Beurteilung Ihres Einzelfalls sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen.
Gerade bei älteren Wohnungen würden wir uns nicht blind auf eine Quadratmeterzahl verlassen, die vielleicht seit Jahrzehnten aus alten Unterlagen übernommen wird, denn aus ein paar falsch berechneten Quadratmetern kann später schnell ein unnötiger Streit mit dem Mieter entstehen.
Bei einer 60-m²-Wohnung reden wir über eine Abweichung von mehr als 6 m², bevor allein aufgrund der Flächendifferenz die bekannte 10-Prozent-Grenze überschritten ist – das ist fast schon die Größe eines kleinen Zimmers.
Wenn Zweifel an der Wohnfläche bestehen, ist eine professionelle Flächenberechnung meistens deutlich angenehmer und billiger als ein späterer Streit über Mietminderung und Rückzahlungen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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