Kurzantwort
Eine Kündigung muss der Mieter nicht freiwillig entgegennehmen oder unterschreiben, damit sie wirksam werden kann. Verweigert er die Annahme grundlos oder wird das Schreiben ordnungsgemäß in seinen Briefkasten eingeworfen, kann die Kündigung trotzdem als zugegangen gelten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung und muss vom Mieter weder akzeptiert noch unterschrieben werden.
Wird das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß in den Briefkasten des Mieters eingeworfen, kann der Zugang grundsätzlich erfolgen, auch wenn der Mieter den Brief anschließend nicht liest.
Verweigert oder unterlässt der Mieter lediglich die Abholung eines bei der Post hinterlegten Einschreibens, ist die Kündigung dadurch grundsätzlich noch nicht automatisch zugegangen.
Verweigert der Mieter die Annahme ohne ausreichenden Grund oder vereitelt er den Zugang bewusst, kann er sich unter Umständen später nicht darauf berufen, die Kündigung nicht erhalten zu haben.
Diese Angaben dienen nur der allgemeinen Information; für eine rechtssichere Beurteilung Ihres Einzelfalls sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen.
Wenn ein Mieter eine wichtige Kündigung nicht entgegennehmen möchte, würden wir keine lange Diskussion an der Wohnungstür führen, sondern für einen sauber dokumentierten Zugang sorgen – beispielsweise durch einen geeigneten Boten oder, wenn es darauf wirklich ankommt, durch eine besonders rechtssichere Zustellungsform.
Bei einer Kündigung können wenige Tage über mehrere zusätzliche Monate Mietverhältnis entscheiden, deshalb würden wir bei einem erkennbar schwierigen Mieter eher etwas mehr Aufwand in den Zustellnachweis investieren als später über den Zugang zu streiten.
Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
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