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Kann ich eine Kündigung durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen?

Kurzantwort

Ja, eine Kündigung kann durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden und gilt nach § 132 BGB damit grundsätzlich als zugegangen. Gerade bei wichtigen Kündigungen bietet diese Form einen sehr starken Nachweis über die Zustellung. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Gerichtsvollzieher dürfen Kündigungen zustellen

Auch private Willenserklärungen wie eine Kündigung können über einen Gerichtsvollzieher zugestellt werden.

Die Zustellung wird dokumentiert

Der Gerichtsvollzieher erstellt eine Zustellungsurkunde und dokumentiert damit insbesondere die Durchführung und den Zeitpunkt der Zustellung.

Auch der Inhalt lässt sich besser nachweisen

Da dem Gerichtsvollzieher das konkret zuzustellende Schriftstück übermittelt wird, lässt sich später wesentlich besser belegen, welches Schreiben tatsächlich zugestellt wurde.

Persönliche Übergabe ist nicht zwingend

Die Zustellung kann nach den gesetzlichen Zustellungsvorschriften unter bestimmten Voraussetzungen auch beispielsweise durch Einlegen in den Briefkasten erfolgen.

Aus unserer Beraterpraxis

Bei wichtigen Kündigungen eine sehr sichere Variante

Wenn bei einer Kündigung viel Geld oder eine wichtige Frist auf dem Spiel steht, würden wir die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher durchaus in Betracht ziehen. Sie kostet zwar mehr als ein normaler Brief, aber ein späterer Streit darüber, ob, wann und welches Schreiben zugestellt wurde, kann erheblich teurer werden.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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