Kurzantwort
Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren können Sie eine konkrete Geldforderung gegen einen ehemaligen Mieter geltend machen, ohne sofort eine normale Zahlungsklage einzureichen. Es eignet sich besonders, wenn die Forderung aus Ihrer Sicht eindeutig ist und Sie nicht mit einem ernsthaften Widerspruch rechnen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Für eine bestimmte Geldforderung können Sie beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid beantragen; dies ist auch über den offiziellen Online-Mahnantrag der deutschen Mahngerichte möglich.
Mit dem Mahnbescheid wird dem ehemaligen Mieter mitgeteilt, dass er grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen zahlen oder Widerspruch einlegen kann.
Widerspricht der ehemalige Mieter nicht, können Sie anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen und daraus grundsätzlich die Zwangsvollstreckung betreiben.
Legt der ehemalige Mieter Widerspruch ein und wird das Verfahren weiterbetrieben, kann die Sache an das zuständige Prozessgericht abgegeben werden und dort als normales streitiges Verfahren weiterlaufen.
Ein gerichtliches Mahnverfahren finden wir besonders interessant, wenn Ihnen ein klarer Geldbetrag zusteht und der ehemalige Mieter einfach nicht bezahlt. Wenn dagegen schon vorher absehbar ist, dass der Mieter die Forderung grundsätzlich bestreiten wird, sollten Sie damit rechnen, dass aus dem einfachen Mahnverfahren relativ schnell ein normaler Rechtsstreit wird.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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Worte sind Worte,
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