Kurzantwort
Die Kosten richten sich nach der Höhe Ihrer Geldforderung; für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids fällt aktuell eine Gerichtsgebühr von 0,5 Gebühren, mindestens jedoch 38 Euro, an. Beauftragen Sie zusätzlich einen Rechtsanwalt, kommen dessen Gebühren hinzu. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Für einen Mahnbescheid beträgt die Gerichtsgebühr 0,5 Gebühren nach dem Streitwert, mindestens jedoch 38 Euro.
Je höher der Betrag ist, den Sie vom ehemaligen Mieter verlangen, desto höher werden grundsätzlich auch die Gerichtskosten.
Einen Mahnbescheid können Sie grundsätzlich selbst beantragen; beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, entstehen zusätzlich Anwaltsgebühren.
Die Gerichtskosten und gegebenenfalls die Kosten eines Prozessbevollmächtigten werden vom Mahngericht in den Mahnbescheid aufgenommen.
Gerade bei überschaubaren und eindeutig belegbaren Geldforderungen kann das gerichtliche Mahnverfahren eine relativ kostengünstige Möglichkeit sein, den Druck auf einen ehemaligen Mieter deutlich zu erhöhen. Bedenken Sie aber auch: Wenn beim ehemaligen Mieter finanziell überhaupt nichts zu holen ist, kann selbst ein gewonnener Titel zunächst nur ein Stück Papier sein.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
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