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Was kostet ein gerichtliches Mahnverfahren gegen einen ehemaligen Mieter?

Kurzantwort

Die Kosten richten sich nach der Höhe Ihrer Geldforderung; für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids fällt aktuell eine Gerichtsgebühr von 0,5 Gebühren, mindestens jedoch 38 Euro, an. Beauftragen Sie zusätzlich einen Rechtsanwalt, kommen dessen Gebühren hinzu. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Mindestens 38 Euro Gerichtskosten

Für einen Mahnbescheid beträgt die Gerichtsgebühr 0,5 Gebühren nach dem Streitwert, mindestens jedoch 38 Euro.

Die Forderungshöhe bestimmt die Kosten

Je höher der Betrag ist, den Sie vom ehemaligen Mieter verlangen, desto höher werden grundsätzlich auch die Gerichtskosten.

Ein Anwalt verursacht zusätzliche Kosten

Einen Mahnbescheid können Sie grundsätzlich selbst beantragen; beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, entstehen zusätzlich Anwaltsgebühren.

Die Kosten werden in den Mahnbescheid aufgenommen

Die Gerichtskosten und gegebenenfalls die Kosten eines Prozessbevollmächtigten werden vom Mahngericht in den Mahnbescheid aufgenommen.

Aus unserer Beraterpraxis

Bei klaren Forderungen durchaus interessant

Gerade bei überschaubaren und eindeutig belegbaren Geldforderungen kann das gerichtliche Mahnverfahren eine relativ kostengünstige Möglichkeit sein, den Druck auf einen ehemaligen Mieter deutlich zu erhöhen. Bedenken Sie aber auch: Wenn beim ehemaligen Mieter finanziell überhaupt nichts zu holen ist, kann selbst ein gewonnener Titel zunächst nur ein Stück Papier sein.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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