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Wer muss die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens bezahlen?

Kurzantwort

Zunächst müssen Sie als Antragsteller die Kosten des Mahnverfahrens vorstrecken. Ist Ihre Forderung berechtigt, werden die Verfahrenskosten grundsätzlich gegenüber dem Schuldner mit geltend gemacht. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Zunächst zahlt der Antragsteller

Wer den Mahnbescheid beantragt, schuldet zunächst die dafür anfallenden Gerichtskosten.

Die Kosten werden mitgefordert

Im Mahnbescheid werden neben der Hauptforderung auch die Gerichtskosten und gegebenenfalls die Kosten eines beauftragten Rechtsanwalts ausgewiesen.

Ohne Widerspruch landen sie im Titel

Wird später ein Vollstreckungsbescheid erlassen, werden die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten grundsätzlich darin aufgenommen.

Bei einem verlorenen Rechtsstreit kann es anders ausgehen

Widerspricht der Schuldner und geht das Verfahren vor Gericht weiter, hängt die endgültige Kostentragung vom Ausgang des Rechtsstreits ab.

Aus unserer Beraterpraxis

Auch die Kosten gehören zur wirtschaftlichen Entscheidung

Bei einer klaren und berechtigten Forderung ist es natürlich angenehm, dass die Kosten des Mahnverfahrens grundsätzlich zusätzlich gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden können. Trotzdem sollten Sie vorher überlegen, ob beim ehemaligen Mieter überhaupt etwas zu holen ist – denn Kosten erstattet zu bekommen und sie tatsächlich einzutreiben, sind zwei unterschiedliche Dinge.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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