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Was kann ich mit einem Vollstreckungsbescheid gegen einen ehemaligen Mieter machen?

Kurzantwort

Mit einem Vollstreckungsbescheid haben Sie einen Vollstreckungstitel und können Ihre Geldforderung grundsätzlich zwangsweise durchsetzen, beispielsweise durch Gerichtsvollzieher, Konto- oder Lohnpfändung. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Gerichtsvollzieher beauftragen

Sie können einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen, der beispielsweise pfändbare Gegenstände suchen oder weitere Vollstreckungsmaßnahmen einleiten kann.

Vermögensauskunft verlangen

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Gerichtsvollzieher vom ehemaligen Mieter eine Vermögensauskunft verlangen, um festzustellen, welche pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind.

Konto oder Einkommen pfänden

Auch Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten, etwa Bankguthaben oder pfändbare Teile des Arbeitseinkommens, können grundsätzlich gepfändet werden.

Der Titel wirkt sehr lange

Titulierte Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren, sodass eine erfolglose erste Vollstreckung nicht automatisch das Ende Ihrer Forderung bedeutet.

Aus unserer Beraterpraxis

Ein Titel ist noch kein Geld

Ein Vollstreckungsbescheid ist sehr wertvoll, aber er überweist Ihnen das Geld natürlich noch nicht automatisch: Hat der ehemalige Mieter gerade kein pfändbares Einkommen oder Vermögen, kann die Vollstreckung zunächst erfolglos bleiben. Gerade wegen der langen Laufzeit eines solchen Titels würden wir ihn trotzdem sorgfältig aufbewahren, denn die finanzielle Situation des Schuldners kann sich später wieder ändern.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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