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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich den Arbeitgeber oder das Bankkonto eines ehemaligen Mieters ermitteln lassen?

Kurzantwort

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gerichtsvollzieher sogenannte Drittauskünfte einholen und dabei unter anderem den aktuellen Arbeitgeber sowie bestehende Bankverbindungen eines ehemaligen Mieters ermitteln. Dadurch können sich konkrete Ansatzpunkte für eine Lohn- oder Kontopfändung ergeben. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Der Gerichtsvollzieher kann Drittauskünfte einholen

Die Zivilprozessordnung erlaubt dem Gerichtsvollzieher unter bestimmten Voraussetzungen, für die Zwangsvollstreckung Informationen von Dritten einzuholen.

Der Arbeitgeber kann ermittelt werden

Der Gerichtsvollzieher kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Namen und Anschrift des derzeitigen Arbeitgebers erfragen.

Auch Bankverbindungen können gefunden werden

Über das Bundeszentralamt für Steuern können bestimmte Kontostammdaten bei Kreditinstituten abgefragt werden, wodurch bestehende Bankverbindungen ermittelt werden können.

Kontostand wird dadurch nicht offengelegt

Bei dieser Abfrage geht es um bestimmte Kontodaten beziehungsweise die Bankverbindung und nicht um eine vollständige Auskunft über Kontostände oder sämtliche Kontobewegungen.

Dafür gelten gesetzliche Voraussetzungen

Solche Drittauskünfte kommen insbesondere in Betracht, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Vermögensauskunft nicht nachkommt oder eine vollständige Befriedigung aus den dort angegebenen Vermögenswerten nicht zu erwarten ist.

Aus unserer Beraterpraxis

Gezielter vollstrecken statt im Nebel suchen

Wenn Sie einen Vollstreckungstitel besitzen, aber weder Arbeitgeber noch Bankverbindung des ehemaligen Mieters kennen, können solche Drittauskünfte ausgesprochen hilfreich sein. Statt auf Verdacht weitere Maßnahmen einzuleiten, erhalten Sie möglicherweise konkrete Ansatzpunkte für eine Lohn- oder Kontopfändung. Das bedeutet natürlich noch nicht automatisch, dass dort auch genügend pfändbares Geld vorhanden ist.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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