Kurzantwort
Nein, als Vermieter dürfen Sie eine vermietete Wohnung nicht einfach betreten, nur weil Ihnen die Wohnung gehört. Bei einem konkreten sachlichen Grund kann der Mieter jedoch verpflichtet sein, Ihnen nach entsprechender Ankündigung Zutritt zu ermöglichen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich klargestellt, dass Vermieter kein Recht haben, eine Wohnung ohne besonderen Anlass beispielsweise alle ein oder zwei Jahre routinemäßig zu besichtigen.
Ein berechtigter Anlass kann beispielsweise bestehen, wenn ein Schaden überprüft, eine Reparatur vorbereitet, der Zustand wegen eines konkreten Problems kontrolliert oder die Wohnung wegen eines geplanten Verkaufs Interessenten gezeigt werden soll.
Besteht ein sachlicher Grund, muss der Mieter den Zutritt grundsätzlich nach vorheriger angemessener Ankündigung ermöglichen; die berechtigten Interessen beider Seiten sind dabei zu berücksichtigen.
Auch wenn Sie noch einen Wohnungsschlüssel besitzen, dürfen Sie die Wohnung während des laufenden Mietverhältnisses grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten.
Bei einem echten Notfall, beispielsweise einem erheblichen Wasserschaden oder einer anderen unmittelbar drohenden Gefahr, kann ein sofortiger Zugang erforderlich sein, um größere Schäden abzuwenden.
Verweigert ein Mieter trotz eines berechtigten und ordnungsgemäß angekündigten Besichtigungsgrundes beharrlich den Zutritt, kann dies eine Verletzung seiner mietvertraglichen Pflichten darstellen und im Einzelfall weitere rechtliche Schritte rechtfertigen.
Gerade neue Vermieter müssen sich manchmal erst daran gewöhnen, dass die eigene Wohnung während der Vermietung rechtlich der private Lebensbereich des Mieters ist. Wir würden deshalb niemals unangekündigt vor der Tür stehen oder einen vorhandenen Zweitschlüssel benutzen, sondern dem Mieter konkret erklären, warum ein Zutritt notwendig ist, und einen vernünftigen Termin vereinbaren. Bei einem tatsächlichen Schaden sollte der Mieter umgekehrt natürlich verstehen, dass eine schnelle Besichtigung häufig auch in seinem eigenen Interesse liegt.
Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!