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Wie lange vorher muss ich einen Besichtigungstermin beim Mieter ankündigen?

Kurzantwort

Eine gesetzlich festgelegte Ankündigungsfrist gibt es nicht; entscheidend sind Anlass, Dringlichkeit und die persönliche Situation des Mieters. Bei normalen planbaren Besichtigungen sollte dem Mieter grundsätzlich ein vernünftiger zeitlicher Vorlauf eingeräumt werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Keine feste gesetzliche Anzahl von Tagen

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass eine Wohnungsbesichtigung beispielsweise immer exakt drei, fünf oder sieben Tage vorher angekündigt werden muss.

Der Einzelfall entscheidet

In der Rechtsprechung finden sich je nach Situation Vorlaufzeiten von wenigen Tagen bis hin zu einer oder sogar zwei Wochen, weshalb pauschale Aussagen problematisch sind.

Berufstätigkeit berücksichtigen

Bei einem berufstätigen Mieter sollte grundsätzlich mehr Vorlauf eingeplant werden, damit dieser den Termin organisatorisch ermöglichen kann.

Bei Dringlichkeit kann es schneller gehen

Muss beispielsweise ein plötzlich aufgetretener Schaden untersucht werden, kann eine deutlich kürzere Ankündigungszeit angemessen sein als bei einer langfristig geplanten Besichtigung.

Auch der Grund sollte genannt werden

Der Vermieter sollte dem Mieter bei der Terminankündigung mitteilen, warum die Wohnung besichtigt werden soll, denn ein Zutrittsanspruch setzt grundsätzlich einen konkreten sachlichen Anlass voraus.

Aus unserer Beraterpraxis

Lieber ein paar Tage mehr Vorlauf

Bei einer normalen planbaren Besichtigung würden wir persönlich nicht mit einer 24-Stunden-Ankündigung arbeiten, nur weil dies in bestimmten Einzelfällen möglicherweise ausreichend sein könnte. Ein paar Tage Vorlauf und ein freundlicher Terminvorschlag verursachen dem Vermieter normalerweise kaum Nachteile und erhöhen erheblich die Wahrscheinlichkeit, dass der Mieter unkompliziert mitmacht. Bei berufstätigen Mietern würden wir möglichst auch einen alternativen Termin anbieten. Bei einem akuten Schaden sieht das natürlich anders aus – dort kann schnelles Handeln wichtiger sein als eine komfortable Terminplanung.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

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