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Darf ein Mieter das Schloss seiner Mietwohnung austauschen?

Kurzantwort

Ja, ein Mieter darf den Schließzylinder seiner Wohnungstür grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Vermieters austauschen, weil ihm während des Mietverhältnisses das alleinige Gebrauchs- und Besitzrecht an der Wohnung zusteht. Tauscht er ein funktionierendes Schloss lediglich aus persönlichen Gründen aus, trägt er die Kosten grundsätzlich selbst. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Alleiniger Zugang während der Mietzeit

Mit der Vermietung wird dem Mieter der Gebrauch der Wohnung überlassen; der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich hervorgehoben, dass während der Mietzeit grundsätzlich der Mieter und nicht der Vermieter über den ordnungsgemäßen Zugang zur Wohnung bestimmt.

Austausch grundsätzlich erlaubt

Deshalb darf der Mieter grundsätzlich auch einen eigenen Schließzylinder einsetzen, ohne vorher die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Schlüssel muss er Ihnen nicht geben

Der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihnen einen Schlüssel für den neu eingebauten Schließzylinder auszuhändigen.

Wer freiwillig austauscht, bezahlt grundsätzlich selbst

Ist das vorhandene Schloss funktionsfähig und tauscht der Mieter es lediglich aus Sicherheits- oder persönlichen Gründen aus, trägt er die dadurch entstehenden Kosten grundsätzlich selbst.

Beim Auszug muss die Schlüssel- und Schlosssituation geklärt werden

Spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung vollständig zurückgeben und sämtliche in seinem Besitz befindlichen Wohnungsschlüssel herausgeben; einen selbst eingebauten Schließzylinder sollte er deshalb entweder zurückbauen oder die weitere Verwendung mit dem Vermieter abstimmen.

Aus unserer Beraterpraxis

Damit hätten wir als Vermieter kein Problem

Wenn ein Mieter auf eigene Kosten den Schließzylinder seiner Wohnung austauschen möchte, würden wir daraus normalerweise kein Problem machen. Schließlich lebt der Mieter dort und darf durchaus das Bedürfnis haben, sicher zu wissen, dass wirklich nur die von ihm bestimmten Personen einen Schlüssel besitzen. Wichtig wäre uns lediglich, dass dadurch keine Tür oder Schließanlage beschädigt wird und beim späteren Auszug wieder eine klare und vollständige Schlüsselübergabe erfolgt.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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