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Wer bezahlt eine neue Schließanlage, wenn ein Mieter einen Schlüssel verliert?

Kurzantwort

Der Mieter kann für die Kosten einer neuen Schließanlage haften, wenn er den Schlüssel schuldhaft verloren hat und wegen des Verlusts eine konkrete Missbrauchsgefahr besteht. Die Kosten einer komplett neuen Schließanlage können grundsätzlich aber erst verlangt werden, wenn die Anlage tatsächlich ausgetauscht wurde. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Nicht jeder Schlüsselverlust führt zur Haftung

Schadensersatz setzt grundsätzlich voraus, dass der Mieter seine Pflichten verletzt und den Verlust zu vertreten hat.

Eine Missbrauchsgefahr muss bestehen

Bei einem Schlüssel zu einer größeren Schließanlage können erhebliche Kosten entstehen, wenn aufgrund der konkreten Umstände zu befürchten ist, dass ein Unbefugter den Schlüssel finden und dem Gebäude zuordnen könnte.

Austausch muss tatsächlich erfolgen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die fiktiven Kosten einer bislang überhaupt nicht ausgetauschten Schließanlage nicht einfach als Schadensersatz verlangt werden können.

Bei einer WEG kann es besonders teuer werden

Öffnet der verlorene Schlüssel neben der Wohnung auch Haustür, Keller oder andere Bereiche einer WEG-Schließanlage, kann ein notwendiger Austausch zahlreiche Schließzylinder und Schlüssel betreffen.

Dokumentation ist wichtig

Es sollte deshalb festgehalten werden, welcher Schlüssel verloren wurde, unter welchen Umständen dies geschah, welche Türen er öffnen konnte und warum ein Austausch aus Sicherheitsgründen erforderlich war.

Aus unserer Beraterpraxis

Aus einem kleinen Schlüssel kann eine große Rechnung werden

Ein einzelner verlorener Wohnungsschlüssel kostet beim Nachmachen vielleicht nur wenige Euro – bei einer zentralen WEG-Schließanlage kann daraus dagegen schnell eine vier- oder sogar fünfstellige Angelegenheit werden. Wir würden deshalb zunächst prüfen, ob tatsächlich eine realistische Missbrauchsgefahr besteht und ob die gesamte Schließanlage wirklich ausgetauscht werden muss. Gerade bei einer größeren Forderung sollte außerdem sehr sauber dokumentiert werden, warum der Austausch notwendig war und welche Kosten tatsächlich entstanden sind.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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