Kurzantwort
Normale Abnutzung eines mitvermieteten Bodenbelags muss grundsätzlich der Vermieter tragen; für vom Mieter verursachte Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, kann dagegen der Mieter haften. Dabei spielt auch das Alter beziehungsweise der Zeitwert des Bodens eine Rolle. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Für Veränderungen und Verschlechterungen durch den normalen vertragsgemäßen Gebrauch haftet der Mieter grundsätzlich nicht.
Tiefe Kratzer, Brandlöcher, erhebliche Wasserflecken oder andere Schäden durch einen nicht vertragsgemäßen Umgang können dagegen Schadensersatzansprüche gegen den Mieter auslösen.
Ist der beschädigte Boden bereits viele Jahre alt, kann der Vermieter grundsätzlich nicht einfach die kompletten Kosten eines neuen Bodenbelags verlangen, weil der sogenannte Abzug „neu für alt“ beziehungsweise der Zeitwert berücksichtigt werden kann.
Fotografieren Sie den Boden möglichst schon bei Einzug und halten Sie größere vorhandene Schäden im Übergabeprotokoll fest, denn nach vielen Jahren lässt sich sonst nur schwer beweisen, welche Kratzer bereits vorhanden waren und welche tatsächlich vom Mieter verursacht wurden.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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