Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Darf ich als Vermieter für Notfälle einen Zweitschlüssel zur Wohnung behalten?

Kurzantwort

Nein, auch für mögliche Notfälle dürfen Sie als Vermieter grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Mieters einen Zweitschlüssel zur vermieteten Wohnung behalten. Stimmt der Mieter ausdrücklich zu, kann er Ihnen freiwillig einen Schlüssel überlassen. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Alle Schlüssel gehören zunächst zum Mieter

Mit der Wohnungsübergabe müssen dem Mieter grundsätzlich sämtliche vorhandenen Wohnungs-, Haus-, Keller- und sonstigen zur Mietsache gehörenden Schlüssel ausgehändigt werden.

„Nur für Notfälle“ reicht nicht

Allein die Absicht, bei einem Wasserrohrbruch oder einem anderen Notfall schnell in die Wohnung gelangen zu können, berechtigt den Vermieter nicht dazu, heimlich einen Schlüssel zurückzubehalten.

Freiwillige Vereinbarung ist möglich

Der Mieter kann Ihnen ausdrücklich erlauben, einen Zweitschlüssel beispielsweise als Notfallschlüssel aufzubewahren; eine solche Vereinbarung sollte aus Beweisgründen möglichst schriftlich festgehalten werden.

Der Schlüssel ist keine allgemeine Eintrittserlaubnis

Auch wenn Ihnen der Mieter freiwillig einen Schlüssel überlassen hat, dürfen Sie damit nicht einfach die Wohnung betreten; außerhalb eines echten Notfalls benötigen Sie weiterhin einen berechtigten Anlass und grundsätzlich die Zustimmung beziehungsweise Terminabstimmung mit dem Mieter.

Eine Alternative ist eine Vertrauensperson

Der Mieter kann einen Notfallschlüssel beispielsweise bei einem Nachbarn oder einer anderen Vertrauensperson hinterlegen und Ihnen für einen tatsächlichen Notfall mitteilen, wie diese Person erreichbar ist.

Aus unserer Beraterpraxis

Lieber klare Regeln als einen heimlichen Schlüssel

Wir würden niemals ohne Wissen des Mieters einen Zweitschlüssel behalten, auch wenn die praktische Versuchung nachvollziehbar ist. Sinnvoll finden wir dagegen eine einfache Notfallregelung: Der Mieter hinterlegt einen Schlüssel bei einer erreichbaren Vertrauensperson oder überlässt freiwillig einen versiegelten Notfallschlüssel. Dann weiß jeder, wie bei einem Wasserrohrbruch oder einer vergleichbaren Gefahr vorzugehen ist, ohne dass der Mieter das Gefühl haben muss, der Vermieter könne jederzeit seine Wohnung betreten.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Instandhaltung & Sanierung“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage