Kurzantwort
Nein, auch für mögliche Notfälle dürfen Sie als Vermieter grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Mieters einen Zweitschlüssel zur vermieteten Wohnung behalten. Stimmt der Mieter ausdrücklich zu, kann er Ihnen freiwillig einen Schlüssel überlassen. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Mit der Wohnungsübergabe müssen dem Mieter grundsätzlich sämtliche vorhandenen Wohnungs-, Haus-, Keller- und sonstigen zur Mietsache gehörenden Schlüssel ausgehändigt werden.
Allein die Absicht, bei einem Wasserrohrbruch oder einem anderen Notfall schnell in die Wohnung gelangen zu können, berechtigt den Vermieter nicht dazu, heimlich einen Schlüssel zurückzubehalten.
Der Mieter kann Ihnen ausdrücklich erlauben, einen Zweitschlüssel beispielsweise als Notfallschlüssel aufzubewahren; eine solche Vereinbarung sollte aus Beweisgründen möglichst schriftlich festgehalten werden.
Auch wenn Ihnen der Mieter freiwillig einen Schlüssel überlassen hat, dürfen Sie damit nicht einfach die Wohnung betreten; außerhalb eines echten Notfalls benötigen Sie weiterhin einen berechtigten Anlass und grundsätzlich die Zustimmung beziehungsweise Terminabstimmung mit dem Mieter.
Der Mieter kann einen Notfallschlüssel beispielsweise bei einem Nachbarn oder einer anderen Vertrauensperson hinterlegen und Ihnen für einen tatsächlichen Notfall mitteilen, wie diese Person erreichbar ist.
Wir würden niemals ohne Wissen des Mieters einen Zweitschlüssel behalten, auch wenn die praktische Versuchung nachvollziehbar ist. Sinnvoll finden wir dagegen eine einfache Notfallregelung: Der Mieter hinterlegt einen Schlüssel bei einer erreichbaren Vertrauensperson oder überlässt freiwillig einen versiegelten Notfallschlüssel. Dann weiß jeder, wie bei einem Wasserrohrbruch oder einer vergleichbaren Gefahr vorzugehen ist, ohne dass der Mieter das Gefühl haben muss, der Vermieter könne jederzeit seine Wohnung betreten.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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