Kurzantwort
Grundsätzlich nein: Auch eine Hausverwaltung darf ohne Zustimmung des Mieters nicht einfach einen Zweitschlüssel zur vermieteten Wohnung behalten. Stimmt der Mieter freiwillig zu, kann ein Schlüssel beispielsweise für klar definierte Notfälle bei der Hausverwaltung hinterlegt werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Während der Mietzeit besitzt grundsätzlich der Mieter die Sachherrschaft über seine Wohnung; eine Hausverwaltung erhält nicht allein deshalb ein weitergehendes Recht, weil sie für den Eigentümer tätig ist.
Ein Vermieter darf ohne Wissen und Zustimmung des Mieters grundsätzlich keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten; für eine von ihm beauftragte Hausverwaltung gilt im Ergebnis nichts anderes.
Der Mieter kann freiwillig zustimmen, dass die Hausverwaltung beispielsweise für einen echten Notfall einen Schlüssel aufbewahrt.
Dass eine WEG-Hausverwaltung Schlüssel für Hauseingang, Technikräume, Kellerzugänge oder andere Bereiche des Gemeinschaftseigentums besitzt, bedeutet nicht automatisch, dass sie auch einen Schlüssel zur privaten Wohnung haben darf.
Selbst ein mit Zustimmung hinterlegter Schlüssel ist keine allgemeine Zutrittserlaubnis und darf außerhalb eines tatsächlichen Notfalls nicht einfach verwendet werden.
Wir persönlich hätten kein Problem damit, wenn ein Mieter freiwillig einen Notfallschlüssel bei einer zuverlässigen Hausverwaltung hinterlegen möchte. Wir würden aber schriftlich festhalten, dass der Schlüssel nur für echte Notfälle gedacht ist und nicht für normale Besichtigungen, Handwerkertermine oder Kontrollen verwendet werden darf. So kann bei einem Wasserrohrbruch schnell reagiert werden, ohne dass beim Mieter das berechtigte Gefühl entsteht, jederzeit könne jemand seine Wohnung betreten.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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