Kurzantwort
Ja, soweit der Eigentümer an der Mieterauswahl beteiligt ist und die betreffenden Informationen für diese Entscheidung tatsächlich benötigt werden, dürfen erforderliche Bewerberdaten grundsätzlich an ihn weitergegeben werden. Eine vollständige Bewerbungsmappe sollte jedoch nicht automatisch weitergeleitet werden, wenn für die Entscheidung weniger Daten ausreichen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Die Datenschutzkonferenz geht ausdrücklich davon aus, dass Vermieter, Makler und Hausverwaltungen personenbezogene Daten erheben können, um über den Abschluss eines Mietvertrags zu entscheiden.
Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürfen personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeitet und weitergegeben werden, der für den jeweiligen Zweck notwendig ist.
Kann der Eigentümer beispielsweise anhand von Einkommen, Bonität und den wesentlichen Angaben der Selbstauskunft entscheiden, muss ihm nicht zwangsläufig jede ungeschwärzte Gehaltsabrechnung, jeder Kontoauszug oder jede sonstige Bewerbungsunterlage übermittelt werden.
Einkommensnachweise und Bonitätsunterlagen dürfen nach der aktuellen Orientierungshilfe grundsätzlich erst beim bereits ausgewählten Bewerber unmittelbar vor Vertragsabschluss verlangt werden.
Daten von Bewerbern, mit denen kein Mietvertrag geschlossen wird, müssen grundsätzlich gelöscht werden, sobald sie für die Mieterauswahl nicht mehr benötigt werden; diese Vorgabe gilt ausdrücklich auch für Daten, die bei Hausverwaltungen verarbeitet werden.
Wenn eine Hausverwaltung die Vorauswahl professionell übernimmt, würden wir uns als Eigentümer nicht automatisch sämtliche Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und Bonitätsunterlagen aller Bewerber zuschicken lassen. Interessanter wären für uns die wenigen wirklich geeigneten Kandidaten und die entscheidungsrelevanten Eckdaten zu Einkommen, Bonität, Haushaltsgröße und gewünschtem Mietbeginn. Müssen wir anschließend selbst zwischen zwei oder drei Bewerbern entscheiden, können die dafür tatsächlich erforderlichen Nachweise natürlich hinzukommen. So bleibt der Auswahlprozess übersichtlich und gleichzeitig landen weniger sensible persönliche Daten an unnötig vielen Stellen.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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Worte sind Worte,
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