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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann eine WEG-Eigentümerversammlung vollständig online stattfinden?

Kurzantwort

Ja, eine WEG kann Eigentümerversammlungen inzwischen vollständig virtuell durchführen, wenn mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen dies beschließen. Der entsprechende Beschluss gilt für höchstens drei Jahre. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Drei Viertel der Stimmen reichen

Für die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen sind mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Der Beschluss gilt höchstens drei Jahre

Danach müsste die WEG erneut darüber entscheiden, wenn sie weiterhin vollständig virtuelle Versammlungen ermöglichen möchte.

Eigentümer müssen ihre Rechte ausüben können

Eine virtuelle Versammlung muss hinsichtlich Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.

Bis Ende 2028 gilt eine Übergangsregel

Bei entsprechenden Beschlüssen vor dem 1. Januar 2028 muss bis einschließlich 2028 grundsätzlich trotzdem einmal jährlich eine Präsenzversammlung stattfinden, sofern nicht alle Eigentümer darauf verzichten.

Aus unserer Beraterpraxis

Ein sehr positiver Trend

Virtuelle WEG-Versammlungen sind aus unserer Sicht ein wunderschöner positiver Trend, weil sie Eigentümern Zeit, Wege und unnötigen Aufwand ersparen.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

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vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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Worte sind Worte,
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