Kurzantwort
Ja, eine WEG kann Eigentümerversammlungen inzwischen vollständig virtuell durchführen, wenn mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen dies beschließen. Der entsprechende Beschluss gilt für höchstens drei Jahre. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Für die Einführung virtueller Eigentümerversammlungen sind mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Danach müsste die WEG erneut darüber entscheiden, wenn sie weiterhin vollständig virtuelle Versammlungen ermöglichen möchte.
Eine virtuelle Versammlung muss hinsichtlich Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.
Bei entsprechenden Beschlüssen vor dem 1. Januar 2028 muss bis einschließlich 2028 grundsätzlich trotzdem einmal jährlich eine Präsenzversammlung stattfinden, sofern nicht alle Eigentümer darauf verzichten.
Virtuelle WEG-Versammlungen sind aus unserer Sicht ein wunderschöner positiver Trend, weil sie Eigentümern Zeit, Wege und unnötigen Aufwand ersparen.
Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!