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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Muss ich persönlich an einer WEG-Eigentümerversammlung teilnehmen?

Kurzantwort

Nein, als Wohnungseigentümer sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, persönlich an einer WEG-Eigentümerversammlung teilzunehmen. Sie können sich beispielsweise vertreten lassen oder – wenn die entsprechenden Voraussetzungen in Ihrer WEG geschaffen wurden – elektronisch teilnehmen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Persönliche Teilnahme ist keine Pflicht

Das Wohnungseigentumsgesetz verpflichtet den einzelnen Eigentümer grundsätzlich nicht dazu, persönlich bei der Eigentümerversammlung zu erscheinen.

Vertretung ist möglich

Sie können einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, wobei die Vollmacht nach § 25 WEG der Textform bedarf.

Online-Teilnahme wird wichtiger

Die WEG kann beschließen, eine elektronische Teilnahme zu ermöglichen; unter gesetzlichen Voraussetzungen sind inzwischen sogar vollständig virtuelle Eigentümerversammlungen möglich.

Trotzdem nicht einfach ignorieren

Wer weder selbst teilnimmt noch sich vertreten lässt, überlässt wichtige Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum den anderen anwesenden beziehungsweise vertretenen Eigentümern.

Aus unserer Beraterpraxis

Nicht jede Versammlung braucht Ihre persönliche Anwesenheit

Gerade wenn Ihre Kapitalanlage weit entfernt liegt, würden wir uns gut überlegen, ob Sie für jede Eigentümerversammlung mehrere Stunden An- und Abreise auf sich nehmen müssen. Wichtig ist aus unserer Sicht weniger, dass Sie persönlich auf dem Stuhl sitzen, sondern dass Sie die Tagesordnung vorher lesen, bei wichtigen Themen Ihre Interessen vertreten werden und anschließend wissen, was beschlossen wurde.

Bei großen Entscheidungen genauer hinschauen

Geht es dagegen um hohe Sonderumlagen, umfangreiche Sanierungen, einen Verwalterwechsel oder andere Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Folgen, würden wir deutlich genauer hinschauen und gegebenenfalls persönlich teilnehmen oder zumindest eine sehr klare Vollmacht erteilen.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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