Kurzantwort
Nein. Die Vergütung einer Sondereigentumsverwaltung ( SEV ) beziehungsweise Mietverwaltung gehört grundsätzlich zu den Verwaltungskosten des Vermieters und kann bei Wohnraum nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Eine SEV übernimmt im Auftrag des Eigentümers typischerweise Aufgaben rund um die konkrete vermietete Wohnung, beispielsweise die Kommunikation mit dem Mieter, die Überwachung der Mietzahlungen, Betriebskostenabrechnungen oder die Koordination von Reparaturen.
Diese Leistungen gehören wirtschaftlich zur Verwaltung der Kapitalanlage. Verwaltungskosten zählen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung ausdrücklich nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Bezahlt der Eigentümer beispielsweise 35 Euro monatlich für die SEV, entstehen ihm:
Diese 420 Euro müssen bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung als Eigentümerkosten berücksichtigt werden.
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum und die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die SEV kümmert sich dagegen im Auftrag des einzelnen Eigentümers um dessen Wohnung und Mietverhältnis.
Ob der Eigentümer für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums oder zusätzlich für seine vermietete Wohnung bezahlt, ändert am Grundsatz nichts: Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten des Mieters.
Nicht umlagefähig bedeutet nicht automatisch unwirtschaftlich. Eine gute SEV kann dem Kapitalanleger erhebliche Arbeit abnehmen und beispielsweise Mieterkommunikation, Abrechnungen und Reparaturorganisation übernehmen.
Wer eine Immobilie mit professioneller Sondereigentumsverwaltung kaufen möchte, sollte die SEV-Kosten deshalb bei Nettomietrendite, Objektrendite und Cashflow als laufende Eigentümerkosten einrechnen.
§ 1 Betriebskostenverordnung – Verwaltungskosten
Gerade Anleger, die wenig Zeit haben oder ihre Immobilie nicht selbst verwalten möchten, können von einer guten SEV erheblich profitieren.
Wer die Verwaltung selbst übernimmt, spart zwar das Verwalterhonorar, investiert dafür aber eigene Zeit in Mietzahlungen, Abrechnungen, Handwerker, Mieterfragen und mögliche Konflikte.
Bei einer einzelnen unkomplizierten Wohnung kann Selbstverwaltung noch relativ überschaubar sein. Mit mehreren Kapitalanlageimmobilien kann eine professionelle Verwaltung deutlich attraktiver werden.
Wir würden vor dem Kauf prüfen, welche Leistungen in der monatlichen Grundvergütung enthalten sind und welche Tätigkeiten zusätzlich berechnet werden. Eine scheinbar günstige SEV kann durch zahlreiche Einzelentgelte deutlich teurer werden.
Wenn bereits feststeht, dass die Immobilie professionell verwaltet werden soll, würden wir diese Kosten von Anfang an vollständig einrechnen und die Rendite nicht zunächst ohne Verwaltung „schönrechnen“.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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