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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich die SEV-Hausverwalterkosten steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, die Kosten einer Sondereigentumsverwaltung (SEV) können bei einer vermieteten Wohnung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Verwaltungskosten mit der Vermietung zusammenhängen und von Ihnen als Eigentümer getragen werden. Wenn Sie die tatsächlichen Kosten Ihrer Kapitalanlage einmal vollständig durchrechnen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei.

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Ausführliche Antwort

SEV-Kosten sind grundsätzlich absetzbar

Beauftragen Sie eine Sondereigentumsverwaltung mit der Betreuung Ihrer vermieteten Wohnung, entstehen diese Kosten unmittelbar im Zusammenhang mit Ihren Mieteinnahmen.Sie können deshalb grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

Was macht eine SEV eigentlich?

Eine SEV kann Ihnen beispielsweise die Kommunikation mit dem Mieter, die Überwachung der Mietzahlungen, die Organisation von Reparaturen oder andere Aufgaben rund um das Mietverhältnis abnehmen. Welche Aufgaben tatsächlich übernommen werden, hängt vom jeweiligen Verwaltervertrag ab.

Nicht auf den Mieter umlegbar

Die eigentlichen Verwaltungskosten gehören grundsätzlich nicht zu den Betriebskosten und können deshalb nicht einfach über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Steuerlich können die von Ihnen getragenen Verwaltungskosten trotzdem berücksichtigt werden.

Rechnung und Zahlung aufbewahren

Für Ihre Steuerunterlagen sollten Sie die Abrechnungen beziehungsweise Rechnungen der SEV und die entsprechenden Zahlungsnachweise aufbewahren.

Ein Satz zur WEG-Verwaltung

Auch die auf Ihre vermietete Wohnung entfallenden WEG-Verwalterkosten können grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

SEV selber machen?

Gerade am Anfang gibt es bei Kapitalanlegern manchmal die Versuchung, sich die Kosten einer Sondereigentumsverwaltung zu sparen und zu sagen: „Das mache ich einfach selber.“Ja, das kann man machen – wir würden Ihnen aber aus zwei Gründen empfehlen, vorher einmal genau nachzurechnen.

Abstand zwischen Vermieter und Mieter

Erstens kann eine SEV als professionelles Bindeglied zwischen Ihnen und Ihrem Mieter sehr angenehm sein, insbesondere wenn es um Reparaturen, Beschwerden, Mietzahlungen oder andere unangenehme Themen geht.Sie müssen dann nicht jedes kleine Problem persönlich lösen und vermeiden außerdem, dass aus jedem Sachthema sofort eine direkte Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter wird.

Sparen an der richtigen Stelle

Zweitens kostet die Verwaltung einer Wohnung Zeit, auch wenn in manchen Monaten überhaupt nichts passiert. Nehmen Sie einmal Ihr Jahreseinkommen, rechnen Sie es auf eine Arbeitsstunde herunter und überlegen Sie dann, was Ihnen rechnerisch eine Stunde Ihrer freien Zeit wert ist. Stellen Sie diesen Wert den Kosten der SEV gegenüber und rechnen Sie dabei mit ein, dass die SEV-Kosten bei einer vermieteten Wohnung grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden können. Dann kann eine Verwaltung, die auf den ersten Blick nur zusätzliches Geld kostet, plötzlich ziemlich preiswert aussehen.

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