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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Mit welchen Strafen muss ich rechnen, wenn ich Mieteinnahmen dem Finanzamt nicht melde?

Kurzantwort

Wer steuerpflichtige Mieteinnahmen nicht angibt, muss mit Steuernachzahlungen und Zinsen rechnen; bei Vorsatz kann zusätzlich eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen. Welche Folgen tatsächlich entstehen, hängt insbesondere von der Höhe, der Dauer und davon ab, ob ein Versehen, Leichtfertigkeit oder Vorsatz vorliegt. Wenn Sie die steuerlichen Auswirkungen einer Kapitalanlageimmobilie frühzeitig richtig einordnen möchten, sprechen Sie uns gerne an.

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Ausführliche Antwort

Nicht jeder Fehler ist sofort Steuerhinterziehung

Wer Mieteinnahmen versehentlich nicht oder falsch erklärt, begeht nicht automatisch eine Straftat.

Wird der Fehler später erkannt, besteht grundsätzlich die Pflicht, die betreffende Steuererklärung unverzüglich zu berichtigen.

Diese Berichtigungspflicht ist in § 153 Abgabenordnung geregelt.

Bei Leichtfertigkeit kann ein Bußgeld drohen

Wurden die steuerlichen Pflichten in besonders nachlässiger Weise verletzt, kann eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen.

Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die gesetzliche Regelung enthält § 378 Abgabenordnung.

Vorsätzliches Verschweigen kann strafbar sein

Wer Mieteinnahmen bewusst verschweigt, um weniger Einkommensteuer zu zahlen, kann sich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.

Darauf stehen grundsätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich.

Die Strafvorschriften ergeben sich aus § 370 Abgabenordnung.

Die Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab

Für die konkrete Strafe sind unter anderem die hinterzogene Steuer, die Anzahl der betroffenen Jahre, das Vorgehen des Steuerpflichtigen und mögliche Vorstrafen entscheidend.

Maßgeblich ist dabei nicht allein die Höhe der verschwiegenen Mieten, sondern vor allem der tatsächlich entstandene Steuerschaden.

Abziehbare Werbungskosten und Abschreibungen können die nachzuzahlende Steuer deshalb beeinflussen.

Nachzahlung und Zinsen kommen hinzu

Unabhängig von einer möglichen Strafe müssen die zu wenig gezahlten Steuern grundsätzlich nachentrichtet werden.

Bei einer Steuerhinterziehung fallen außerdem Hinterziehungszinsen an.

Die Verzinsung hinterzogener Steuern ist in § 235 Abgabenordnung geregelt.

Eine Selbstanzeige kann möglich sein

Unter engen Voraussetzungen kann eine vollständige und rechtzeitige Selbstanzeige zur Straffreiheit führen.

Sie muss sämtliche erforderlichen Angaben umfassen und kann ausgeschlossen sein, wenn die Tat bereits entdeckt wurde oder andere gesetzliche Sperrgründe eingetreten sind.

Die Voraussetzungen und Ausschlussgründe regelt § 371 Abgabenordnung.

Aus unserer Beraterpraxis

Einfach angeben

Unsere Berater besitzen fast alle selbst Kapitalanlageimmobilien. Deshalb wissen wir aus eigener Erfahrung, dass Steuerzahlungen ausgesprochen wehtun können.

Gleichzeitig leben wir in einem guten Land – und das alles muss irgendwie bezahlt werden. Vor allem ist es viel wert, seine Mieteinnahmen vollständig angegeben und alles richtig gemacht zu haben, statt ständig Angst vor einer Entdeckung und möglichen Strafen haben zu müssen.

Ein ruhiges Gewissen schafft Sicherheit und zahlt damit auf ein positives und lebensbejahendes Leben ein.

Nicht abwarten, bis das Finanzamt nachfragt

Wer feststellt, dass Mieteinnahmen nicht oder unvollständig angegeben wurden, sollte das Problem nicht verdrängen. Je früher der Sachverhalt fachkundig geprüft und korrigiert wird, desto größer ist regelmäßig der Handlungsspielraum.

Eine Selbstanzeige nicht selbst formulieren

Eine unwirksame oder unvollständige Selbstanzeige kann erhebliche Folgen haben. Deshalb sollte vor jeder Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ein auf Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt oder ein entsprechend erfahrener Steuerberater eingeschaltet werden.

Entscheidend ist der tatsächliche Steuerschaden

Verschwiegene Mieteinnahmen von 20.000 Euro bedeuten nicht automatisch eine Steuerhinterziehung von 20.000 Euro. Zunächst sind die steuerlich anzuerkennenden Kosten und Abschreibungen zu berücksichtigen; entscheidend ist anschließend die tatsächlich verkürzte Steuer.

Das macht das Verschweigen der Einnahmen keineswegs harmlos. Es zeigt jedoch, warum die Unterlagen vollständig aufgearbeitet und die steuerlichen Folgen sachgerecht berechnet werden müssen.

Eine FAQ-Antwort kann mögliche Folgen erläutern – sobald Mieteinnahmen tatsächlich nicht erklärt wurden, ist eine individuelle steuerliche und gegebenenfalls strafrechtliche Beratung erforderlich.

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