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Kann ich die Hausverwalterkosten für die WEG steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, bei einer vermieteten Eigentumswohnung können die auf Ihre Wohnung entfallenden Kosten der WEG-Hausverwaltung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Sie mindern damit Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Sie eine konkrete Hausgeldabrechnung einordnen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei.

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Ausführliche Antwort

WEG-Verwalterkosten sind grundsätzlich absetzbar

Die Kosten für die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft stehen bei einer vermieteten Wohnung unmittelbar mit der Erzielung von Mieteinnahmen in Zusammenhang und können deshalb grundsätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.

Nicht auf den Mieter umlegbar

WEG-Verwalterkosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und können deshalb grundsätzlich nicht über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben werden. Steuerlich können diese Kosten trotzdem berücksichtigt werden.

In der Jahresabrechnung nachsehen

Die auf Ihre Wohnung entfallenden Verwaltungskosten finden Sie normalerweise in der Jahresabrechnung beziehungsweise Hausgeldabrechnung der WEG.Für die Steuererklärung sollte deshalb nicht einfach das gesamte gezahlte Hausgeld angesetzt werden, sondern die einzelnen Bestandteile sollten getrennt betrachtet werden.

Bei Eigennutzung sieht es anders aus

Nutzen Sie die Wohnung selbst, fehlt grundsätzlich der Zusammenhang mit steuerpflichtigen Mieteinnahmen und die WEG-Verwalterkosten sind dann nicht als Werbungskosten aus Vermietung abziehbar.

Ein Satz zur SEV

Auch die Kosten einer Sondereigentumsverwaltung können bei einer vermieteten Wohnung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Hausverwaltung selber machen?

Gerade am Anfang gibt es in manchen WEGs die Versuchung, sich die Kosten der Hausverwaltung zu sparen und zu sagen: „Das machen wir einfach selber.“Ja, das kann man machen – wir würden es Ihnen aber aus zwei Gründen nicht empfehlen.

Ein hervorragender Streitpunkt

Erstens ist die Selbstverwaltung eine hervorragende Möglichkeit, wie sich Eigentümer untereinander über Zuständigkeiten, Entscheidungen und unterschiedliche Vorstellungen zerstreiten können. Gibt es dagegen eine externe Hausverwaltung, haben die Eigentümer aus menschlicher Sicht ein gemeinsames Gegenüber, das organisiert, entscheidet und im Zweifel auch einmal Kritik abbekommt.

Sparen an der falschen Stelle

Zweitens kostet eine vernünftige Hausverwaltung unglaublich viel Zeit, und genau deshalb ist das Sparen hier aus unserer Sicht häufig Sparen an der falschen Stelle. Nehmen Sie einmal Ihr Jahreseinkommen, rechnen Sie es auf eine Arbeitsstunde herunter und überlegen Sie dann, was Ihnen rechnerisch eine Stunde Ihrer freien Zeit wert ist. Rechnen Sie bei dieser Gegenüberstellung aber auch mit ein, dass Sie die WEG-Verwalterkosten bei einer vermieteten Wohnung grundsätzlich von der Steuer absetzen können.

Nicht umlagefähig heißt nicht verloren

Manchmal entsteht der Eindruck: Wenn ich die Kosten nicht auf den Mieter umlegen kann, muss ich sie komplett aus eigener Tasche bezahlen. Das stimmt wirtschaftlich zwar zunächst, steuerlich reduzieren sie aber grundsätzlich Ihre Einkünfte aus der Vermietung.

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