Kurzantwort
Ja, Bereitstellungszinsen können bei einer vermieteten Immobilie grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das betreffende Darlehen tatsächlich der vermieteten Immobilie zugeordnet ist. Der Bundesfinanzhof behandelt Bereitstellungszinsen grundsätzlich als Finanzierungskosten und nicht als Anschaffungskosten der Immobilie.
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Bereitstellungszinsen gehören grundsätzlich zu den Finanzierungskosten und können bei einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Sie können grundsätzlich auch schon vor Beginn der Vermietung abzugsfähig sein, wenn die Finanzierung eindeutig für eine Immobilie bestimmt ist, mit der später Mieteinnahmen erzielt werden sollen.
Wie bei normalen Darlehenszinsen ist entscheidend, dass das finanzierte Geld tatsächlich mit der vermieteten Immobilie zusammenhängt.
Bereitstellungszinsen werden grundsätzlich nicht den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes zugerechnet, sondern können als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Bereitstellungszinsen sind aus unserer Sicht besonders ärgerliche Kosten, weil Sie Geld bezahlen, ohne dass Sie für diesen Betrag irgendeinen zusätzlichen Gegenwert bekommen – zumindest können Sie diese Kosten bei einer vermieteten Immobilie grundsätzlich steuerlich geltend machen.
Unser Tipp: Schauen Sie bei der Finanzierung nicht nur auf den Zinssatz, sondern auch darauf, wie lange die Bank das Darlehen bereitstellungszinsfrei zur Verfügung stellt, denn gerade bei Neubauten können sich Bau und Übergabe immer wieder verzögern.
Bei größeren Finanzierungen können einige zusätzliche Monate Bereitstellungszinsen schnell mehrere Tausend Euro kosten, weshalb eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit durchaus einen finanziellen Wert hat.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
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