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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich die Maklerkosten von der Steuer absetzen?

Kurzantwort

Ja, Maklerkosten können bei einer vermieteten Immobilie steuerlich berücksichtigt werden, allerdings beim Immobilienkauf grundsätzlich nicht sofort. Sie zählen normalerweise zu den Anschaffungsnebenkosten und wirken sich anteilig über die Gebäudeabschreibung aus.

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Ausführliche Antwort

Maklerkosten gehören zum Kaufpreis dazu

Bezahlen Sie einen Makler für die Vermittlung der Immobilie, gehört diese Provision grundsätzlich zu den steuerlichen Anschaffungsnebenkosten.

Der Gebäudeanteil wird abgeschrieben

Der auf das Gebäude entfallende Teil der Maklerkosten erhöht die Abschreibungsgrundlage und wird damit über die jeweilige Abschreibungsdauer steuerlich berücksichtigt.

Beim Grundstück gibt es keine Abschreibung

Der auf Grund und Boden entfallende Teil der Maklerkosten kann dagegen grundsätzlich nicht über die Gebäudeabschreibung berücksichtigt werden.

Makler für einen neuen Mieter ist etwas anderes

Beauftragen Sie später einen Makler ausschließlich für die Vermietung Ihrer Wohnung, können diese Kosten grundsätzlich unmittelbar als Werbungskosten der Vermietung zugeordnet werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Nicht mit einer sofortigen Steuererstattung rechnen

Gerade bei höheren Maklerprovisionen sollte man nicht den Fehler machen und denken: „Die setze ich nächstes Jahr einfach komplett von der Steuer ab.“ Beim Kauf läuft der steuerliche Vorteil beim Gebäudeanteil normalerweise über viele Jahre.

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