Kurzantwort
Ja, Maklerkosten können bei einer vermieteten Immobilie steuerlich berücksichtigt werden, allerdings beim Immobilienkauf grundsätzlich nicht sofort. Sie zählen normalerweise zu den Anschaffungsnebenkosten und wirken sich anteilig über die Gebäudeabschreibung aus.
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Bezahlen Sie einen Makler für die Vermittlung der Immobilie, gehört diese Provision grundsätzlich zu den steuerlichen Anschaffungsnebenkosten.
Der auf das Gebäude entfallende Teil der Maklerkosten erhöht die Abschreibungsgrundlage und wird damit über die jeweilige Abschreibungsdauer steuerlich berücksichtigt.
Der auf Grund und Boden entfallende Teil der Maklerkosten kann dagegen grundsätzlich nicht über die Gebäudeabschreibung berücksichtigt werden.
Beauftragen Sie später einen Makler ausschließlich für die Vermietung Ihrer Wohnung, können diese Kosten grundsätzlich unmittelbar als Werbungskosten der Vermietung zugeordnet werden.
Gerade bei höheren Maklerprovisionen sollte man nicht den Fehler machen und denken: „Die setze ich nächstes Jahr einfach komplett von der Steuer ab.“ Beim Kauf läuft der steuerliche Vorteil beim Gebäudeanteil normalerweise über viele Jahre.
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