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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich Fahrtkosten zur WEG-Eigentümerversammlung steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, bei einer vermieteten Eigentumswohnung können Fahrtkosten zur WEG-Eigentümerversammlung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrt mit Ihrer vermieteten Immobilie zusammenhängt. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Die Eigentümerversammlung gehört zur Vermietung

Die Teilnahme dient der Verwaltung Ihres Immobilieneigentums und steht damit bei einer vermieteten Wohnung grundsätzlich im Zusammenhang mit Ihren Mieteinkünften.

Fahrtkosten können berücksichtigt werden

Die dafür entstehenden Fahrtkosten können grundsätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.

Auch weitere Reisekosten können relevant sein

Bei einer weiter entfernten Immobilie können unter den jeweiligen Voraussetzungen auch zusätzliche notwendige Reisekosten steuerlich relevant sein.

Die Fahrt sollte nachvollziehbar sein

Einladung, Protokoll und eigene Aufzeichnungen zur Fahrt sollten Sie deshalb aufbewahren.

Aus unserer Beraterpraxis

Rechtlich wichtig – praktisch oft zäh

Eine rein rechtliche Antwort würde lauten: WEG-Versammlungen sind sehr wichtig und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Da unsere Berater selbst Immobilien besitzen, können wir aus eigener Erfahrung aber auch sagen, dass solche Versammlungen regelmäßig sehr lange dauern und nicht immer besonders spannend sind. Immer mehr WEGs bieten inzwischen auch eine Online-Teilnahme an – das halten wir für einen sehr positiven Trend.

Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.

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