Kurzantwort
Ja, bei einer vermieteten Eigentumswohnung können Fahrtkosten zur WEG-Eigentümerversammlung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrt mit Ihrer vermieteten Immobilie zusammenhängt. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Die Teilnahme dient der Verwaltung Ihres Immobilieneigentums und steht damit bei einer vermieteten Wohnung grundsätzlich im Zusammenhang mit Ihren Mieteinkünften.
Die dafür entstehenden Fahrtkosten können grundsätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.
Bei einer weiter entfernten Immobilie können unter den jeweiligen Voraussetzungen auch zusätzliche notwendige Reisekosten steuerlich relevant sein.
Einladung, Protokoll und eigene Aufzeichnungen zur Fahrt sollten Sie deshalb aufbewahren.
Eine rein rechtliche Antwort würde lauten: WEG-Versammlungen sind sehr wichtig und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Da unsere Berater selbst Immobilien besitzen, können wir aus eigener Erfahrung aber auch sagen, dass solche Versammlungen regelmäßig sehr lange dauern und nicht immer besonders spannend sind. Immer mehr WEGs bieten inzwischen auch eine Online-Teilnahme an – das halten wir für einen sehr positiven Trend.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!