Kurzantwort
Ja, wenn Sie zu Ihrer vermieteten Immobilie fahren, beispielsweise wegen einer Reparatur, eines Mieterwechsels oder einer Kontrolle, können die Fahrtkosten grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Fahren Sie wegen Ihrer Tätigkeit als Vermieter zur Immobilie, können die dadurch entstandenen Fahrtkosten grundsätzlich Werbungskosten sein.
Bei gelegentlichen Fahrten können mit dem eigenen Pkw grundsätzlich 0,30 Euro für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer angesetzt werden, also für Hin- und Rückfahrt.
Wird die Immobilie zum dauerhaften Mittelpunkt Ihrer Vermietungstätigkeit, kann stattdessen nur die ungünstigere Entfernungspauschale anzusetzen sein.
Notieren Sie möglichst Datum, Ziel, Kilometer und den Anlass der Fahrt.
Das Finanzamt glaubt Ihnen natürlich zunächst grundsätzlich, dass Sie die angegebenen Fahrten zu Ihrer vermieteten Immobilie tatsächlich durchgeführt haben. Falls bei einem Prüfer doch einmal Zweifel aufkommen sollten, wären Tankquittungen, Fotos mit dem Handy (Ort und Datum werden dokumentiert) und ein vorbereiteter Dreizeiler, unterschrieben vom Mieter, Hausmeister, Handwerker oder der Hausverwaltung, sehr starke Beweismittel.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!