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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich Steuerberatungskosten für meine vermietete Immobilie steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, Steuerberatungskosten können grundsätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden, soweit sie unmittelbar mit Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängen. Private Teile der Steuerberatung sind dagegen nicht automatisch abzugsfähig. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Die Anlage V gehört dazu

Kosten des Steuerberaters für die Ermittlung und Erklärung Ihrer Mieteinkünfte können grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Private Beratung muss getrennt werden

Betrifft eine Steuerberaterrechnung sowohl Ihre Vermietung als auch private Steuerangelegenheiten, muss der abzugsfähige Anteil entsprechend zugeordnet werden.

Beratung beim Immobilienkauf kann anders behandelt werden

Steuerberatungskosten, die unmittelbar mit der Anschaffung einer Immobilie zusammenhängen, können stattdessen zu den Anschaffungskosten gehören.

Aus unserer Beraterpraxis

Rechnung möglichst sauber aufteilen lassen

Wenn Ihr Steuerberater verschiedene Themen für Sie bearbeitet, ist eine nachvollziehbar aufgeschlüsselte Rechnung hilfreich, damit der auf Ihre Vermietung entfallende Teil später möglichst eindeutig zugeordnet werden kann.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

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