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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich Büromaterial als Vermieter steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, Büromaterial kann grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, soweit es für die Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilie verwendet wird. Dazu können beispielsweise Papier, Druckerpatronen, Ordner oder Briefumschläge gehören. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Der Zusammenhang mit der Vermietung zählt

Absetzbar sind grundsätzlich Aufwendungen, die tatsächlich mit der Verwaltung und Vermietung Ihrer Immobilie zusammenhängen.

Typisches Büromaterial

Dazu können beispielsweise Papier, Ordner, Druckerpatronen, Briefumschläge oder Schreibmaterial gehören.

Private Nutzung herausrechnen

Werden Gegenstände gleichzeitig privat genutzt, kann grundsätzlich nur der vermietungsbezogene Anteil berücksichtigt werden.

Belege aufbewahren

Rechnungen und Quittungen sollten Sie für einen möglichen Nachweis gegenüber dem Finanzamt aufbewahren.

Aus unserer Beraterpraxis

Machen Sie daraus keine Wissenschaft

Natürlich sollten Sie berechtigte Kosten steuerlich geltend machen, aber wegen eines Kugelschreibers oder eines einzelnen Briefumschlags würden wir keine komplizierte Dokumentation aufbauen. Bei regelmäßig anfallendem Büromaterial empfiehlt sich vielmehr, die Belege einfach gesammelt aufzubewahren und einmal im Jahr zusammenzurechnen.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

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