Kurzantwort
Ja, Kosten für Software können grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden, soweit Sie diese für die Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilie nutzen. Bei einer gemischten privaten Nutzung ist entsprechend aufzuteilen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Kosten für Programme zur Verwaltung von Mietverträgen, Abrechnungen oder anderen Aufgaben rund um die Vermietung können grundsätzlich Werbungskosten sein.
Regelmäßige Gebühren für entsprechende Software oder Online-Dienste können ebenfalls berücksichtigt werden, soweit sie der Vermietung dienen.
Für bestimmte Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung kann steuerlich eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden.
Kaufen Sie keine Immobilienverwaltungssoftware nur deshalb, weil sie steuerlich absetzbar ist; sinnvoll ist sie aus unserer Sicht erst dann, wenn sie Ihnen tatsächlich Zeit spart, Ordnung schafft oder bei mehreren Immobilien den Überblick erleichtert. Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!