Kurzantwort
Ja, die Beiträge einer Vermieterrechtsschutzversicherung können grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, soweit sich der Versicherungsschutz auf Ihre vermietete Immobilie bezieht. Anders als bei umlagefähigen Versicherungen werden diese Kosten normalerweise von Ihnen selbst getragen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Beiträge zur Rechtsschutzversicherung können als Werbungskosten berücksichtigt werden, soweit das versicherte Risiko mit Ihrer Vermietung zusammenhängt.
Enthält Ihre Rechtsschutzversicherung zusätzlich private oder andere nicht zur Vermietung gehörende Bausteine, ist grundsätzlich nur der auf die Vermietung entfallende Anteil abzugsfähig.
Eine Vermieterrechtsschutzversicherung gehört nicht zu den üblichen umlagefähigen Betriebskosten und bleibt deshalb grundsätzlich eine Ausgabe des Vermieters.
Anders als beispielsweise bei einer vollständig auf den Mieter umgelegten Wohngebäudeversicherung tragen Sie die Kosten des Vermieterrechtsschutzes selbst, sodass die steuerliche Absetzbarkeit hier auch tatsächlich einen wirtschaftlichen Vorteil für Sie bedeutet.
Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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