Kurzantwort
Ja, die Kosten einer Räumungsklage können grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn die Klage mit Ihrer Vermietung zusammenhängt. Das gilt beispielsweise, wenn ein Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Kosten für Anwalt und Gericht können grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn die Räumungsklage aus dem bestehenden Mietverhältnis entstanden ist.
Unter entsprechenden Voraussetzungen können auch die späteren Kosten einer tatsächlichen Räumung steuerlich berücksichtigt werden.
Soll die Wohnung dagegen beispielsweise gerade für einen anschließenden Verkauf freigemacht werden, kann die steuerliche Behandlung anders aussehen.
Eine Räumungsklage ist meistens nicht das erste Problem, sondern das Ende einer längeren Entwicklung – deshalb empfehlen wir, bei erheblichen Mietrückständen oder anderen schweren Vertragsverletzungen nicht monatelang zuzusehen, sondern frühzeitig professionellen Rat einzuholen.
Eine Vermieterrechtsschutzversicherung kann bei solchen Streitigkeiten sehr hilfreich sein, aber natürlich erst dann, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde und der konkrete Fall vom Versicherungsschutz erfasst wird.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
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