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Kann ich die Kosten einer Räumungsklage steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, die Kosten einer Räumungsklage können grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn die Klage mit Ihrer Vermietung zusammenhängt. Das gilt beispielsweise, wenn ein Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Anwalts- und Gerichtskosten gehören dazu

Kosten für Anwalt und Gericht können grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn die Räumungsklage aus dem bestehenden Mietverhältnis entstanden ist.

Auch Räumungskosten können absetzbar sein

Unter entsprechenden Voraussetzungen können auch die späteren Kosten einer tatsächlichen Räumung steuerlich berücksichtigt werden.

Der Grund für die Räumung ist wichtig

Soll die Wohnung dagegen beispielsweise gerade für einen anschließenden Verkauf freigemacht werden, kann die steuerliche Behandlung anders aussehen.

Aus unserer Beraterpraxis

Bei Mietproblemen früh reagieren

Eine Räumungsklage ist meistens nicht das erste Problem, sondern das Ende einer längeren Entwicklung – deshalb empfehlen wir, bei erheblichen Mietrückständen oder anderen schweren Vertragsverletzungen nicht monatelang zuzusehen, sondern frühzeitig professionellen Rat einzuholen.

Rechtsschutz vorher abschließen

Eine Vermieterrechtsschutzversicherung kann bei solchen Streitigkeiten sehr hilfreich sein, aber natürlich erst dann, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurde und der konkrete Fall vom Versicherungsschutz erfasst wird.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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