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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich Botenkosten für die rechtssichere Zustellung einer Kündigung steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, wenn ein Bote beispielsweise eine Kündigung oder eine andere wichtige Erklärung im Zusammenhang mit Ihrer vermieteten Immobilie zustellt, können die dadurch entstehenden Kosten grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Entscheidend ist der unmittelbare Zusammenhang mit der Vermietung. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Botenkosten können Werbungskosten sein

Kosten zur Sicherung und Erhaltung Ihrer Mieteinnahmen können grundsätzlich Werbungskosten sein, wozu auch vermietungsbedingte Zustellkosten gehören können.

Besonders bei wichtigen Erklärungen sinnvoll

Ein Bote kann beispielsweise bei Kündigungen oder anderen fristgebundenen Schreiben eingesetzt werden, um den Zugang später besser beweisen zu können.

Der Bote sollte die Zustellung dokumentieren

Sinnvoll sind insbesondere Angaben zu Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Zustellung sowie eine unterschriebene Bestätigung des Boten.

Auch Anwaltskosten können dazugehören

Beauftragt Ihr Rechtsanwalt den Boten im Rahmen eines Mietrechtsfalls, können auch diese Kosten grundsätzlich Teil der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen des Mietverhältnisses sein.

Aus unserer Beraterpraxis

Bei wichtigen Schreiben nicht am falschen Ende sparen

Gerade bei Kündigungen oder anderen Erklärungen, bei denen eine Frist entscheidend ist, können ein paar Euro für eine sauber dokumentierte Botenzustellung sehr gut investiertes Geld sein. Wenn später vor Gericht darüber gestritten wird, ob und wann ein Schreiben tatsächlich angekommen ist, kann ein guter Zustellnachweis deutlich wertvoller sein als das eingesparte Porto.

Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.

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