Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich Renovierungskosten nach dem Auszug eines Mieters steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Ja, Renovierungs- und Reparaturkosten nach dem Auszug eines Mieters können bei einer weiterhin zur Vermietung bestimmten Wohnung häufig sofort als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es sich um normalen Erhaltungsaufwand handelt. Bei größeren Maßnahmen oder kurz nach dem Immobilienkauf können jedoch andere steuerliche Regeln gelten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Normaler Erhaltungsaufwand ist häufig sofort absetzbar

Typische Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten können grundsätzlich sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn die Wohnung anschließend weiter vermietet werden soll.

Größere Umbauten können anders behandelt werden

Entsteht durch die Arbeiten eine Erweiterung oder wesentliche Verbesserung, können Herstellungskosten vorliegen, die nur über die Abschreibung berücksichtigt werden.

Vorsicht in den ersten drei Jahren nach dem Kauf

Übersteigen bestimmte Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung insgesamt 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten ohne Umsatzsteuer, können anschaffungsnahe Herstellungskosten entstehen.

Vom Mieter verursachte Schäden sind ein Sonderfall

Nachweislich erst nach dem Kauf durch schuldhaftes Handeln eines Dritten entstandene Substanzschäden fallen nicht automatisch unter diese 15-Prozent-Regel.

Aus unserer Beraterpraxis

Einen Mieterwechsel sinnvoll nutzen

Wenn ohnehin renoviert werden muss, ist die Zeit zwischen zwei Mietverhältnissen meistens der angenehmste Zeitpunkt dafür: Die Wohnung ist leer, Handwerker können vernünftig arbeiten und Sie müssen nicht ständig Rücksicht auf einen dort wohnenden Mieter nehmen. Bei größeren Schäden würden wir den Zustand vorher mit Fotos und Rechnungen sehr sauber dokumentieren – besonders wenn der ehemalige Mieter dafür verantwortlich sein könnte.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Steuern“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage