Kurzantwort
Ja, Renovierungs- und Reparaturkosten nach dem Auszug eines Mieters können bei einer weiterhin zur Vermietung bestimmten Wohnung häufig sofort als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn es sich um normalen Erhaltungsaufwand handelt. Bei größeren Maßnahmen oder kurz nach dem Immobilienkauf können jedoch andere steuerliche Regeln gelten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Typische Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten können grundsätzlich sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn die Wohnung anschließend weiter vermietet werden soll.
Entsteht durch die Arbeiten eine Erweiterung oder wesentliche Verbesserung, können Herstellungskosten vorliegen, die nur über die Abschreibung berücksichtigt werden.
Übersteigen bestimmte Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung insgesamt 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten ohne Umsatzsteuer, können anschaffungsnahe Herstellungskosten entstehen.
Nachweislich erst nach dem Kauf durch schuldhaftes Handeln eines Dritten entstandene Substanzschäden fallen nicht automatisch unter diese 15-Prozent-Regel.
Wenn ohnehin renoviert werden muss, ist die Zeit zwischen zwei Mietverhältnissen meistens der angenehmste Zeitpunkt dafür: Die Wohnung ist leer, Handwerker können vernünftig arbeiten und Sie müssen nicht ständig Rücksicht auf einen dort wohnenden Mieter nehmen. Bei größeren Schäden würden wir den Zustand vorher mit Fotos und Rechnungen sehr sauber dokumentieren – besonders wenn der ehemalige Mieter dafür verantwortlich sein könnte.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!