Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich Räumungskosten nach einer erfolgreichen Räumungsklage von der Steuer absetzen?

Kurzantwort

Ja, Räumungs-, Entrümpelungs- und vergleichbare Kosten können bei einer weiterhin zur Vermietung bestimmten Wohnung grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Das kann auch erhebliche Kosten nach der Räumung einer Messiewohnung betreffen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Räumungskosten können Werbungskosten sein

Kosten der Räumung eines beendeten Mietverhältnisses können grundsätzlich als Werbungskosten mit der Vermietung zusammenhängen.

Auch die Entrümpelung gehört dazu

Müssen Möbel, Müll oder andere Hinterlassenschaften des ehemaligen Mieters beseitigt und entsorgt werden, können auch diese vermietungsbedingten Kosten grundsätzlich steuerlich relevant sein.

Sonderfall Messiewohnung

Bei einer Messiewohnung können zusätzlich erhebliche Kosten für Entrümpelung, Spezialreinigung, Schädlingsbekämpfung und die Wiederherstellung der Wohnung entstehen.

Reparaturen können ebenfalls absetzbar sein

Notwendige Reparaturen und Instandsetzungen sind bei einer weiterhin vermieteten beziehungsweise wieder zu vermietenden Wohnung grundsätzlich als Erhaltungsaufwand steuerlich berücksichtigungsfähig, sofern steuerlich keine andere Einordnung erforderlich ist.

Aus unserer Beraterpraxis

Eine Messiewohnung kann richtig teuer werden

Bei einer normalen Zwangsräumung können bereits Gerichtsvollzieher, Spedition, Lagerung und Entsorgung erhebliche Kosten verursachen; bei einer Messiewohnung kommen schnell professionelle Entrümpelung, Spezialreinigung und umfangreiche Reparaturen hinzu. Deshalb würden wir gerade in solchen Fällen sämtliche Rechnungen, Fotos und Übergabe- beziehungsweise Räumungsunterlagen sehr sorgfältig aufbewahren.

Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Steuern“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage