Kurzantwort
Nein, im normalen Mietverhältnis entsteht Ihnen durch die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich kein zusätzlicher Steuervorteil, weil der Mieter diese Kosten über die Nebenkosten trägt. Das gilt grundsätzlich auch für andere Versicherungen, deren Kosten vollständig auf den Mieter umgelegt werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Wenn der Mieter die Wohngebäudeversicherung vollständig über die Nebenkosten bezahlt, tragen Sie diese Kosten wirtschaftlich nicht selbst.
Steuertechnisch wird die Versicherungsprämie zwar als Werbungskosten berücksichtigt, gleichzeitig müssen die entsprechenden Nebenkostenzahlungen des Mieters aber als Einnahmen angegeben werden – beide Positionen gleichen sich damit grundsätzlich aus.
Zahlen Sie 500 Euro Versicherungsbeitrag und erhalten dieselben 500 Euro über die Nebenkosten zurück, beträgt der zusätzliche steuerliche Vorteil daraus im Ergebnis null Euro.
Dasselbe Prinzip gilt grundsätzlich auch für andere Versicherungen, die nach den mietrechtlichen Regeln vollständig auf den Mieter umgelegt und von diesem bezahlt werden.
Bei umlagefähigen Versicherungen klingt „steuerlich absetzbar“ zunächst nach einem zusätzlichen Vorteil für den Vermieter – wirtschaftlich ist das im normalen Mietverhältnis aber nicht der Fall, wenn der Mieter die Kosten vollständig übernimmt.
Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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