Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Kann ich die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen?

Kurzantwort

Nein, im normalen Mietverhältnis entsteht Ihnen durch die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich kein zusätzlicher Steuervorteil, weil der Mieter diese Kosten über die Nebenkosten trägt. Das gilt grundsätzlich auch für andere Versicherungen, deren Kosten vollständig auf den Mieter umgelegt werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Im Ergebnis grundsätzlich nein

Wenn der Mieter die Wohngebäudeversicherung vollständig über die Nebenkosten bezahlt, tragen Sie diese Kosten wirtschaftlich nicht selbst.

Warum erscheint die Versicherung trotzdem in der Steuererklärung?

Steuertechnisch wird die Versicherungsprämie zwar als Werbungskosten berücksichtigt, gleichzeitig müssen die entsprechenden Nebenkostenzahlungen des Mieters aber als Einnahmen angegeben werden – beide Positionen gleichen sich damit grundsätzlich aus.

Ein einfaches Beispiel

Zahlen Sie 500 Euro Versicherungsbeitrag und erhalten dieselben 500 Euro über die Nebenkosten zurück, beträgt der zusätzliche steuerliche Vorteil daraus im Ergebnis null Euro.

Das gilt auch für andere umlagefähige Versicherungen

Dasselbe Prinzip gilt grundsätzlich auch für andere Versicherungen, die nach den mietrechtlichen Regeln vollständig auf den Mieter umgelegt und von diesem bezahlt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Lassen Sie sich vom Wort „absetzbar“ nicht täuschen

Bei umlagefähigen Versicherungen klingt „steuerlich absetzbar“ zunächst nach einem zusätzlichen Vorteil für den Vermieter – wirtschaftlich ist das im normalen Mietverhältnis aber nicht der Fall, wenn der Mieter die Kosten vollständig übernimmt.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Steuern“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage